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20. Dezember 2006
Posted in Internet News
Die 5 Kläger aus den Reihen der Musikindustrie haben beantragt, das schon seit über einem Jahr laufende Verfahren gegen Patti Santangelo einzustellen. Die heute 42 Jahre alte Mutter war der Online-Piraterie bezichtigt worden, was sie aber die ganze Zeit glaubhaft bestritt.
Ihr Widerstand und ihre Bereitschaft, ihre Unschuld auch vor Gericht zu beweisen, hat ihr bereits eine gewisse Popularität verschafft. Doch durch den Antrag auf Klageabweisung wird ihr Verfahren vermutlich sang- und klanglos eingestellt. Es ist in solchen Fällen nicht einmal üblich, dass die Kläger die bisher entstandenen Gerichtskosten übernehmen müssen.
Und durch die beantragte Klageabweisung "without prejudice" wird der Tatvorwurf in der Sache auch nicht entkräftet. Den Klägern steht es weiterhin offen, die Klage wieder aufleben zu lassen. Doch vorerst ziehen es diese vor, sich an die beiden Kinder Santangelos zu halten.
Gegen den heute 16 Jahre alten Sohn und die 20 Jahre alte Tochter wurde jeweils ein eigenes Verfahren eingeleitet. Die beide waren 12 respektive 16 Jahre alt, als die Ermittler der Klägerseite Screenshots (PDF) erstellten, die angeblich den Kazaa "Shared Folder" der beiden Kinder zeigen.
Der Mutter wurde übrigens inzwischen vom Gericht attestiert, dass sie von Computern keinerlei Ahnung hat und ein Kazoo (Musikinstrument) nicht von Kazaa unterscheiden kann. Da fragt man sich, woher die Kinder wissen sollten, dass Kazaa einen "Shared Folder" anlegt, in dem alle geladenen Stücke wiederum zum Upload angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund hat erst vor wenigen Tagen ein anderes Opfer der Musikindustrie ein Klageverfahren gegen Kazaa beantragt. Die Kläger im aktuellen Fall, darunter die Bertelsmann-Töchter BMG Music und Sony BMG Music Entertainment, zeigen sich von solchen Fragen aber ungerührt. Mit der Teilnahme am P2P-Tausch ist für sie die Schuldfrage offensichtlich schon geklärt.
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