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27. Februar 2012
Posted in Internet News
Irights.info, ein Informationsdienst zu den Themen Urheberrecht und kreatives Schaffen, will aus dem aus dem Umfeld des Bundeskartellamts eine erstaunliche Nachricht erhalten haben: Die im BDZV und VDZ organisierten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage haben ihre gegen Google gerichtete Beschwerde beim Bundeskartellamt zurückgezogen und wollen nun ihr Anliegen bei der EU-Kommission zu Gehör bringen.
Es geht dabei um die im Januar 2010 von beiden Verbänden eingereichten Beschwerden beim Bundeskartellamt, worin auch die angebliche Bevorzugung einzelner News-Angebote bemängelt wird. Wie es damals hieß, soll Google eigene Seiten sowie die Seiten von Partnern bei den Ergebnissen von Google News bevorzugen. Laut iRights.info war dies aber zugleich mit der Forderung nach finanzieller Beteiligung an den Werbeeinnahmen verbunden.
Doch diese Forderung scheint etwas deplatziert, da bei Google News von der Suchmaschine gar keine Werbung eingeblendet wird. Auch die EU-Kommission wird sich von dieser Forderung nicht so leicht überzeugen lassen. Vermutlich setzen die Verleger auf eine europäische Beschwerde, weil bei den Kartellhütern bereits mehrere formelle Beschwerden gegen Google anhängig sind. Also gewissermaßen eine Trittbrettfahrerbeschwerde gegen einen angeblichen Trittbrettfahrer.
Der Infodienst weist weiter darauf hin, dass die Forderung der Verleger nach einer Snippet-Abgabe auch von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterstützt wird. Dies gilt allerdings nur, solange nicht gegen diese Reform des Leistungsschutzrechts protestiert wird. Wie die Ministerin mit ihrem plötzlichen Sinneswandel und der Verweigerung der Acta-Unterzeichnung deutlich machte, kann ihre Politik sich im Fall veränderter Mehrheitsverhältnisse sehr schnell an neue Gegebenheiten anpassen.
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