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Der US-"Heimatschutz" hat wieder zugeschlagen und eine Dotcom-Domain konfisziert. Dieses Mal musste die Heimat vor einem kanadischen Online-Glücksspiel, bodog.com, geschützt werden. Betreiber dieser Domain war "Wettspiel-Milliardär" Calvin Ayre, weshalb Forbes dem Fall auch einen Bericht widmet.

Die Domain-Beschlagnahmung an sich ist ein inzwischen schon ganz normaler Vorgang. Dennoch sorgt ein Bericht im Blog von easyDNS in diesem Fall für Empörung. Denn die Enteignung erfolgte in diesem Fall gewissermaßen auf Amtsgerichts-Niveau: Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland hat die Kollegen in Kalifornien mit Hilfe eines "Seizure Warrant" gebeten, die Domain zu konfiszieren.

Der zuständige Staatsanwalt in Maryland begründet das damit, dass in seinem Bundesstaat Sportwetten verboten sind, und dass "die Bundesgesetze es verbieten, Buchmacher dieses Gesetz verspotten zu lassen, nur weil sie außerhalb des Landes sind".

So stellt es sich also dar, wenn die US-Justiz im Betrieb einer .com, .net, .org, .biz oder einer anderen Top Level Domain mit Registry-Standort in den USA einen Gesetzesverstoß erkennt. Dann genügt es, wenn der Herr Richter in Abwesenheit der beklagten Partei die Entscheidung trifft, die Domain bei Registrar beziehungsweise Registry (bei .bodog.com VeriSign) zu konfiszieren.

Sich dagegen zur Wehr setzen, kann man wiederum nur vor einem US-Gericht. Es ist daher für die Benutzer solcher Domains dringend notwendig, sich mit dem US-Bundesrecht und am Besten auch mit den Einzelvorschriften der Bundesstaaten vertraut zu machen. In Maryland ist es beispielsweise auch verboten, "oralen Sex zu geben oder zu empfangen".Schlechte Nachrichten für alle nicht-amerikanischen PornoAnbieter also.

Und wenn man lange genug in Quellen wie DumbLaws stöbert, findet man wahrscheinlich noch manch andere Straftat, an deren Existenz man bisher nicht geglaubt hätte.Denn verrückte beziehungsweise absurde Gesetze gibt es in den USA nicht wenige.

Irgendwann stellt man dann fest, dass es nicht richtig sein kann, wenn eine Domain nach den Gesetzen von Maryland beurteilt wird. Doch bei den Richtern und Ermittlern in den USA scheint die Entwicklung derzeit in die genau entgegengesetzte Richtung zu verlaufen. Sie sehen immer deutlicher, dass es gar nicht so schwer ist, Domains zu kontrollieren, deren Inhaber Nicht-Amerikaner sind.

Jetzt muss man eigentlich nur noch warten, bis auch Anwaltskanzleien aus dem Ausland die Chance erkennen und in den USA gegen ihre Landsleute mit .com Domain klagen. Die Chancen, eine geeignete Straftat zur Begründung zu finden, sind nicht gering. Eine Verfügung, die Domain zu beschlagnahmen, ist dann kein Problem mehr.



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