Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
05. März 2012
Posted in Internet News
Die Berliner Regierungskoalition hat am Wochenende ihre Absicht bestätigt, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen – wie es die Verleger sich schon lange wünschen. Schon im Vorfeld der Koalitionsrunde hieß es, dass Schwarz-Gelb "Handlungsfähigkeit" demonstrieren wollen. Nachdem die deutsche Presse aber gerade einen Wunsch-Bundespräsidenten der Koalition demontiert hat könnte man dieses Geschenk an die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auch anders interpretieren.
Als Geschenk muss man es jedenfalls schon bezeichnen, denn die vom Koalitionsausschuss skizzierten Pläne (PDF) sehen Mehreinnahmen für die Verlage vor, für die sie keine zusätzliche Leistung erbringen müssen. Das unternehmerische Risiko, Zeitungs-Inhalte online kostenlos zugänglich zu machen, soll durch Zwangsabgaben – etwa von Google News – teilweise aufgefangen werden.
Genauer gesagt, sollen "Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren" dafür zahlen, wenn sie journalistische Beiträge "oder kleine Teile hiervon" verwenden. "Einzug und Verteilung der Entgelte" wird über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen, womit diese Zwangsabgabe absehbar in anonymisierter Form erhoben und verteilt wird.
Das immer vorausgesetzt, dass es tatsächlich zu diesem Leistungsschutzrecht kommt. Bisher jedenfalls liegt noch kein formaler Gesetzesentwurf vor und auf den kann man durchaus gespannt sein. Denn was in dem Koalitionspapier salopp mit "Presseerzeugnissen" bezeichnet wird, bedürfte alleine schon einer etwas genaueren Definition: Was genau sind Presserzeugnisse? Wird der ominöse Leistungsschutz dann auch jene Blog-ähnlichen Medien umfassen, die Google News ebenfalls spidert und bei seinen Ergebnissen ausgibt?
Oder wird der Leistungsschutz auf "staatlich anerkannte" beziehungsweise "genehmigte" Presserzeugnisse beschränkt. Obwohl die Väter der deutschen Verfassung bewusst auf eine Zulassungspflicht für Presseorgane verzichtet haben, weil damit immer auch die der Politik "genehme" Presse bevorzugt wird.
Der Vergleich mit den Urhebern anderer Werke wie etwa Film oder Musik, wie ihn auch der Koalitionsausschuss benutzt, greift ansonsten ins Leere. Im Unterschied zu den Musikverlagen und Hollywood-Studios stellen die Print-Verlage ihre Inhalte nämlich selbst und meist in vollem Umfang online.
Die von Google News und anderen Aggregatoren vorgenommene Zitation und Verlinkung dient damit in erster Linie dazu, dem Leser die Orientierung unter diesen News-Angeboten zu erleichtern. Letztlich tragen die Aggretaoren damit zur Meinungsvielfalt bei, weil sie eben diese Vielfalt erkennbar machen.
Diese durch das Internet möglich gewordene Funktion durch eine zwangsweise Bezahlung zu behindern, ist mehr als fragwürdig. Erst recht, wenn es den Verlagen freisteht, ihr eigenes Urheberrecht höher zu bewerten als das Informationsrecht der Öffentlichkeit. Dazu müssten sie lediglich ein Spidern ihrer Texte (via robots.txt) verbieten, wie es den global geltenden Internet-Standards entspricht. Doch sie willigen lieber in den "Missbrauch" ihrer Werke ein, solange sie anschließend ein geldwerten Vorteil daraus ziehen können.
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