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05. März 2012
Posted in Internet News
Ein Mann aus dem französischen Département Maine-et-Loire klagt zur Zeit gegen Google, weil ein Street View-Fahrzeug ihm beim Pinkeln auf dem eigenen Hof ablichtete.
Der Kläger verlangt die Entfernung des Fotos aus dem Datenbestand von Google Street View und er will 10.000 Euro Schadensersatz einfordern.
Angeblich fühlte er sich durch das geschlossene Tor seines Anwesens geschützt, als das Google-Fahrzeug ihn fotografierte. Eine Darstellung, die sich mit den Argumenten der Street View-Gegner deckt, die im hohen Aufbau der Kamera (2,90m) ein Problem erkennen. Denn mit dieser Höhe sind Schutzmaßnahmen wie Zäune, Mauern oder Tore leicht zu "überschauen".
Allerdings muss man sich angesichts des dabei erstellten Fotos fragen, ob den Kläger der Ärger im Moment des Fotografiertwerdens zur Klage bewegte, oder ob es tatsächlich das bei Street View zu sehende Foto war, das ihn erzürnte. Letzteres ist eigentlich kaum nachvollziehbar, denn es ist ohne weitere Erläuterung nicht zu erkennen, was der Mann auf diesem Foto tut.
Dennoch behauptet der Kläger, das Foto habe ihn in seinem Heimatdorf lächerlich gemacht. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob Google die Privatsphäre des Hofpinklers verletzt hat, der seine Popularität im Ort durch die Klage sicher auch nicht gemindert hat. Mit einem Urteil wird voraussichtlich am 15. März zu rechnen sein.
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