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Der verbraucherzentrale Bundesverband kann einen weiteren Erfolg verbuchen. Das Landgericht Berlin gab der Klage (Az. 16 O 551/10) der Verbraucherschützer statt und nun muss Facebook wohl seine Geschäftsbedingungen bezüglich des "Freundefinders" noch einmal deutlich nachbessern.

Bemängelt hatte der Bundesverband und mit der aktuellen Entscheidung auch das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder "dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind". Will Facebook auch weiterhin die Daten der Freunde importieren und diese Informationen für Werbezwecke verwenden, so muss das Unternehmen den Verbraucher über dieses Vorhaben klar und deutlich informieren.

Außerdem bemängelte das Gericht, dass sich Facebook im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen ein "umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten der Benutzer sichert. In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert."

Rechtskräftig ist die heute getroffene Entscheidung allerdings noch nicht und in manchen Punkten wird man noch abwarten müssen, ob die euphorische Schilderung ("Das Urteil ist ein Meilenstein") der Pressemitteilung sich mit dem nüchternen Wortlaut des Urteils deckt.

Sollten die Angaben der Verbraucherschützer aber den Tatsachen entsprechen und das Urteil rechtskräftig werden, dann ist es höchstwahrscheinlich nicht mit ein paar Ergänzungen und Satzumbauten in den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung getan. Dann wird Facebook gehalten sein, einen im deutschen beziehungsweise europäischen Recht bewanderten Juristen mit einer Neufassung dieser Geschäftsgrundlage zu beauftragen.

Die Verbraucherschützer jedenfalls können sich nach dieser Entscheidung erst einmal im Aufwind sehen. Vielleicht aus einer Art Vorahnung heraus haben sie bereits vergangene Woche eine Abmahnung an Google geschickt. Der Grund: "Große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen (sind) zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher." Und weil personenbezogene Daten des Verbrauchers von Google erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne ihn um seine aktive Einwilligung zu bitten, kann die Datenschutzerklärung keinesfalls als rechtskonform bezeichnet werden.

Diese Erklärung aber ist Grundlage von Googles Werbegeschäft. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Suchmaschine die geforderte Unterlassungserklärung kampflos unterzeichnen wird.



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