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Piraten-Ikone Rick Falkvinge greift mal wieder rhetorisch in die Vollen und erklärt, dass die USA mit den letzten Domain-Beschlagnahmungen dem Rest der Welt den Handelskrieg erklärt haben. Das klingt übertrieben, ist es aber nicht.

Was sich vor wenigen Tagen in den USA ereignet hat, ist einen Riesenaufreger wert. Doch es scheint kaum jemanden zu interessieren. Vielleicht hilft es, wenn man Falkvinges Position bezieht und die "Anordnung der Beschlagnahmung der Dotcom-Domain eines nicht-amerikanischen Unternehmens bei einem kanadischen Registrar durch ein Gericht in Maryland" als Ausweitung von US-Recht auf einen souveränen Staat ansieht.

Auch wenn der Vorgang formaljuristisch anders zu sehen ist (weshalb im letzten Satz Anführungszeichen benutzt wurden).

Doch was ist tatsächlich geschehen?

Wie berichtet, hatte eine Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland entschieden, dass die Betreiber der Domain bodog.com gegen das in Maryland geltende Recht verstoßen. Dieses Gesetz verbietet Sportwetten, die unter bodog.com unter anderem angeboten wurden.

Nun war beziehungsweise ist die Domain bodog.com bei dem Registrar DomainClip (von der ICANN akkrediert) registriert. Was man auch jetzt noch mit einem Whois überprüfen kann. Ein Gericht in Maryland kann aber einem kanadischen Unternehmen nicht die Anordnung geben, den Besitz einer Domain zu übertragen. Also ordnete der Richter in Maryland an, dass VeriSign als Registry der Top Level Domain .com mit Firmensitz in Kalifornien dazu aufgefordert wird, die DNS-Eintragungen für diese Domain zu ändern. Die Domain soll laut Anhang der Verfügung mit einem Web-Server des ICE, einer Unterabteilung des Heimatschutzministeriums verbunden sein.


verisign
Was ist daran nun bemerkenswert, wenn doch das Heimatschutzministerium seit vergangenem Jahr schon Dutzende von Dotcom-Domains beschlagnahmt hat?

Außergewöhnlich an dieser Beschlagnahmung ist zunächst einmal, dass die Domain dem Milliardär Calvin Ayre gehört, der seit Jahren von den US-Behörden wegen seiner Online-Glücksspiele verfolgt wird. Außergewöhnlich ist weiter, dass nun plötzlich ein Bezirksgericht in Maryland eine Vollstreckung anordnet, die Ayres Treiben ein Ende macht. Und damit eines der populärsten Glücksspielangebote weltweit zerschlägt.

Ein Unternehmen, das nach Angaben des kanadischen Rechtsprofessors Michael Geist Hunderte von Menschen in Kanada und Costa Rica beschäftigt. Eine weitere Auffälligkeit dieses Falls besteht darin, dass die Anordnung der gerichtlichen Maßnahme den kanadischen Registrar gar nicht berücksichtigt, sondern sich von vornherein an der Registry orientiert. Man geht gewissermaßen eine Stufe in der Hierarchie nach oben.

Angedrohte Beschlagnahmung - Déjà vu nach 6 Jahren 

Wer sich mit diesem Thema in der Vergangenheit schon beschäftigt hat, wird eine Parallele zu einem anderen Fall erkennen: Im Jahr 2006 klagte das Spam-Unternehmen e360 in den USA gegen Steve Linford, den Gründer der britischen Anti-Spam-Organisation spamhaus.org.

Das Verfahren war im Grunde lächerlich, weshalb Linford das Verfahren ignorierte. Weil der US-Richter sich dadurch aber auch ignoriert sah, gab er der Klage des Spammers statt und verurteilte den Briten in einem Versäumnisurteil zur Zahlung von 11,7 Millionen Dollar. Und weil Linford diesen Auflagen sowie der verlangten Unterlassungsaufforderung (zur Filterung des Spams) nicht nachkam, drohte der Richter auch gleich mit Domain-Enteignung. Im Zweifelsfall wolle er die ICANN dazu zwingen, die Domain herauszugeben.

Doch die Internet-Verwaltung zog sich aus der Affäre. Die ICANN erklärte, sie könne gar keine Domain beschlagnahmen, sie sei auch nicht an dem Rechtsstreit beteiligt und kenne keinen der Beteiligten.

Wichtig war an der Einlassung ICANNs allerdings die Feststellung, dass Beschlagnahmungen nur über den Registrar erfolgen können, "oder in bestimmten Fällen" die Registry. Nachdem dann auch noch ein Spur politischen Drucks hinzukam, zog der Richter seine Forderungen zurück, erklärte die Anträge des Spammers für überzogen und die Sache mit der Domain-Beschlagnahmung war vom Tisch.

Doch jetzt liegt sie mit dem Fall bodog.com plötzlich wieder da, nachdem VeriSign brav die Hacken zusammengeschlagen und den DNS-Record der kanadischen Domain manipuliert hat.

US beanspruchen Alleinherrschaft - nach wie vor

Von ICANN in dieser Situation etwas zu erwarten, ist müßig. Der größte Reise-Cluib der Welt konferiert ab nächster Woche in Costa Rica und will dort den willfährigen Journalisten ihrer Entourage berichten, wie es denn mit den neuen Top Level Domains nun weitergeht. Für die Domain eines Poker-Königs wird man da keine Zeit haben und dem eigentlichen Auftraggeber, dem US-Handelsministerium, will man auch nicht in die Parade fahren.

Auch wenn die Anwendung von US-Recht auf Internet-Inhalte im Ausland die Kernaufgabe der ICANN berührt: Die Sicherstellung der Funktion des Internet.

Von ICANN ist also wie gesagt nichts zu erwarten. Doch von wem sonst? Im Moment steht Falkvinge jedenfalls allein auf weitem Feld, wenn er darauf hinweist, dass die USA mit dieser Domain-Enteignung etwas beweisen, was sie in den ganzen Jahren bestritten haben: Das Internet ist US-Territorium.

Das gilt aber nur solange, wie man als Anwender oder als Provider die DNS-Hoheit der USA anerkennt. Wie lange kann es noch dauern, bis die Piraten ein eigenes DNS anbieten?



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