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12. März 2012
Posted in Internet News
In der vergangenen Woche dürften in erster Linie Android-Nutzer erstaunt gewesen sein, dass sich ihr Android Market von heute auf morgen verabschiedete, und dass sich stattdessen unter dem Namen "Google Play" ein Ersatz für den Software-Marktplatz vorstellte.
Wie es in Googles Pressemitteilung dazu heißt, wurden mit diesem Schritt nicht nur der Android Market sondern auch Google Music und der eBookstore des Unternehmens unter einem Dach zusammengefasst. Ein grandioser Plan, denn durch diese Zusammenführung realisiert Google seine eigene Vorstellung einer Google Cloud. Nur etwas haben die Superhirne im Googleplex wieder einmal vergessen: Wenn man etwas Tolles, Neues einführt, sollte man sich vorher um Dinge wie Namen, Marken und Domains kümmern und nicht erst danach.
Dass man sich für den Namen Google Play entschieden hat und damit jede ernsthafte Nutzung etwa der Apps oder von Büchern ausschließt, kann man schon als bedenklich schwache Leistung bezeichnen. Selbst der wenig inspirierte aber naheliegende Name "Google Cloud" wäre um Einiges besser, nachvollziehbarer und zugleich universeller gewesen. Ganz zu schweigen von "Google Pay", da wüsste man was einem erwartet. Doch dem Marketing darf man wohl auch im Hause Google keine Widerworte geben.
Es ist ansonsten verständlich, dass die Markenanmeldung für dieses derart wichtige Angebot erst einen Tag vor dem Start von Google Play erfolgte. Damit bleibt die Überraschung eine Überraschung.
Hinsichtlich der Domain googleplay.com hat man offenbar von vornherein auf Konfrontation gesetzt. Zwar wurden einige Domains wie googleplayapps.com, googleplaybooks.com, googleplaydownloads.com und googleplaymusic.com bereits Ende Februar über die Markenagentur Markmonitor anonym registriert. Die Domain googleplay.com aber gehört einem japanischen Unternehmen, das darunter Werbung veröffentlicht.
Und weil Google diese Domain nun für sich beansprucht, hat das US-Unternehmen bei einer der zuständigen Schlichtungsstellen (dem National Arbitration Forum, Fallnr. 1432449) einen Domain-Streitfall angemeldet.
Es ist nicht gerade unwahrscheinlich, dass Google es tatsächlich schafft, die Domain für eigene Zwecke freizuboxen. Ob der jetzige Domain-Inhaber einen berechtigten Grund hat, den Markennamen Google in der Domain zu benutzen, sei dahingestellt. Doch letztlich ist es ein reines Glücksspiel, welchen Ausgang dieser Domain-Streit nimmt.
Im schlimmsten Fall werden die Anwender damit leben müssen, dass unter GooglePlay.com nicht Googles Cloud zu finden ist, obwohl das Unternehmen sich für diesen Namen entschieden hat. Glaubt man Alexa, dann ist das Interesse schon jetzt spürbar gestiegen.

Fahrlässige Fehler dieser Art sind bei Google ja nicht ganz neu. Schon bei der Einführung von Google Mail unter dem Namen "Gmail" hat man es schlicht verschlafen, die entsprechenden Domains (in Deutschland, Großbritannien, Polen etc.) zu registrieren, beziehungsweise sie zu im Vorfeld zu kaufen.
Was in Deutschland dazu führt, dass der Begriff "Gmail" bis heute nicht benutzt werden kann. Das mag nicht dramatisch sein. Aber professionell ist es auch nicht.
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