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13. März 2012
Posted in Internet News
Ein Mann aus New York hat Sammelklage gegen Apple beantragt. Er hat im November ein iPhone 4S erworben und tat dies nach eigenen Angaben im Vertrauen auf die Werbe-Spots des Unternehmens. Die dort gezeigten Anwendungsmöglichkeiten und die Leistungsfähigkeit der Sprachsteuerung Siri wurden demnach übertrieben dargestellt. Mit dem Ergebnis, dass sich für den Käufer ein zu hoher (subventionierter) Kaufpreis im Vergleich zu einem ansonsten gleichwertigen iPhone 4 ergab.
Liest man die Klageschrift in der frivolen Hoffnung, Beispiele für das individuelle Scheitern der Kommunikation des Klägers mit der Computer-Stimme zu finden, wird man leider enttäuscht. Die Klageschrift beschränkt sich darauf, Szenen aus der Fernsehwerbung zu beschreiben, in der Siri tatsächlich als sehr effizienter, verständiger und intelligenter Helfer präsentiert wird.
Es wird vom Kläger auch belegt, dass Siri von Apple als eines der wichtigsten Argumente für den Kauf eines iPhone 4S herausgearbeitet wurde. Und es wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass Apple "versteckt" auf der eigenen Website auf den Beta-Status und anstehende Verbesserungen der Software hinweist. Die Behauptung, dass Apple in der Werbung in täuschender Absicht mehr verspricht, als gehalten werden kann, gilt es nun vor Gericht zu beweisen.
Doch dafür hat der Kläger die noch junge und als sehr bissig geltende Agentur Robbins Geller aus Kalifornien engagiert, die bereits mit einer ganzen Reihe bemerkenswerter Fälle beauftragt wurde. Etwa mit einer Klage von Aktionären gegen Coca Cola, weil das Unternehmen seine Abfüller zum Kauf von Sirupkonzentrat in überhöhten Mengen gezwungen haben soll. Oder mit einer Klage der Aktionäre gegen BP, das ebenfalls mit einer Schlichtung endete. Das Ölunternehmen, dem vorgeworfen war, mit einer Reihe von Unfällen den eigenen Marktwert gemindert zu haben, erklärte sich zu innerbetrieblichen Reformen bereit und übernahm die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von knapp 10 Millionen Dollar.
Wie bei Sammelklagen in den USA leider üblich, dürfte es auch im Verfahren gegen Apple in erster Linie um diese Kosten gehen. Denn sonst wäre der Kläger aus New York wohl kaum willens und fähig, eine derart teure "Rechtsfirma" mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.
Sein Schaden ist wie gesagt im überhöhten Kaufpreis für das Gerät zu sehen. Er selbst hat 299 Dollar für sein Gerät auf den Tisch geblättert. Apple wiederum gibt an, dass der subventionierte Preis des 4S typischerweise bei 199 Dollar startet, während es beim iPhone 4 nur 99 Dollar sind. Einen gerechtfertigten Grund für diesen Aufpreis sieht der Kläger nicht - jedenfalls nicht in Siri.
Daher wird Apple nun den Behauptungen entgegentreten müssen, dass die TV-Werbung sowie die anderen Werbebotschaften zum Thema Siri falsche, übertriebene Erwartungen beim Verbraucher erwecken sollten. Oder, man einigt sich mit dem Kläger auf eine Schlichtung, was üblicherweise mir der Übernahme der Kanzleikosten einhergeht. Die dürften sich schon jetzt in nicht unbeträchtlicher Höhe bewegen.
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