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14. März 2012
Posted in Internet News
Eine Kneipe im britischen Southampton liefert das aktuellste Beispiel für eine übertriebene Beanspruchung von Schutzrechten auf geistiges Eigentum durch die Unterhaltungsindustrie. Der Pub ist seit über 20 Jahren unter dem Namen "The Hobbit" bekannt und ist in jeder Hinsicht durch das Meisterwerk JRR Tolkiens geprägt. Das Interieur entspricht den Hobbit-Legenden und die Cocktails wurden beispielsweise nach Frodo und Gandalf benannt.
Doch jetzt hat die Inhaberin des Lokals die Aufforderung erhalten, alle Bezüge zu Hobbits und den anderen Schöpfungen Tolkiens sowie zu den entsprechenden Kinofilmen zu entfernen. Sollte die Inhaberin dieser Forderung nicht nachkommen, werde man gerichtliche Schritte einleiten.
Doch die Frau wird vermutlich nachgeben, denn sie sieht sich nicht in der Lage, gegen ein Millionen-Unternehmen wie die Saul Zaentz Company anzutreten. Der Produzent Zaentz ("Einer flog über das Kuckucksnest, Amadeus etc.) ist zwar nicht an den fraglichen Filmen beteiligt gewesen. Doch er hat indirekt profitiert, weil er aufgrund der Abtretung der Verfilmungsrechte einen Teil der Einnahmen erhält und weil er das weltweite Merchandising kontrolliert.
Mit dem Schutz eines urheberrechtlich geschützten Werkes beziehungsweise des Urhebers haben die Forderungen seines Unternehmens also nichts mehr zu tun. Es geht rein um das Recht, die Hobbits als Merchandising-Produkte alleine vermarkten zu dürfen. Vollkommen uninteressant ist dabei auch das Recht der Kneipenbesucher, eine Umgebung weiterhin aufsuchen zu können, die ihren eigenen Phantasien entgegen kommt.
Um diesem Argument entgegnen zu können, .hat man einem anderen Opfer, dem Café "Hungry Hobbit" in Birmingham ein "Phase out" zum Vorschlag gemacht. Das Kaffeehaus soll Schritt für Schritt die Bezüge zu Tolkien entfernen. Man sieht, der Produzent ist kein Unmensch – und erst recht kein Copyright-Ork.
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