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Die britische Innenministerin Theresa May hat der Auslieferung des Studenten Richard O'Dwyer zugestimmt. O'Dwyer soll jetzt in den USA der Prozess gemacht werden, weil er Links auf urheberrechtlich geschützte Fernsehsendungen verbreitet hat.

Seine Website TVShack war bereits vor zwei Jahren vom amerikanischen Amt für Immigration and Customs Enforcement (ICE) bei einer der ersten Aktionen dieser Art konfisziert worden. Der Brite erhielt dann Besuch von britischen Ermittlern in Begleitung amerikanischer Kollegen. Eine Verhaftung oder Klageerhebung seitens der britischen Behörden erfolgte jedoch nicht.

Was folgte, war vielmehr ein Auslieferungsantrag der US-Behörde, die wiederum behauptete, O'Dwyer habe mit seiner Website und den dort stattfindenden Urheberrechtsvergehen 147.000 Pfund an Werbeeinnahmen erwirtschaftet. Womit der Eindruck erweckt wird, dass Links illegal werden, wenn man im Umfeld dieser Aktivitäten Geld verdient. Doch dem ist nicht so. Zumindest nicht in Großbritannien.

Doch das und die Frage, ob die Links von TVShack mit den legalen Links einer Suchmaschine zu vergleichen sind, soll jetzt von einem US-Gericht geprüft werden. Zwar ist nach der Zustimmung durch die Ministerin noch immer nicht das letzte Wort in Sachen Auslieferung gesprochen. O'Dwyer kann immer noch Berufung gegen die Entscheidung beantragen und das Verfahren kann sich vielleicht noch Jahre hinziehen.

Aber man gewinnt den Eindruck, dass dieser Auslieferungsantrag ebenso wie die zunehmende Ausweitung der Domain-Beschlagnahmungen einem Masterplan folgen. Ganz so, als wolle die US-Exekutive – hier in Absprache mit der britischen Regierung – ihre Macht auch außerhalb der Staatsgrenzen unter Beweis stellen.

Es wird Druck aufgebaut, um "dem Piraten im Ausland" zu zeigen, dass es keinen sicheren Hafen gibt. Weder für einen Kim Dotcom auf Neuseeland, noch für einen Calvin Ayre in Kanada oder eben für einen Richard O'Dwyer in Großbritannien.

In allen diesen Fällen geht es um Taten, die sicher oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen US-Recht verstoßen, die aber nach der Rechtsprechung im Heimatland der Täter nicht strafbar sind. Beziehungsweise die mangels Kläger noch nicht einmal zu einem Versuch der Verfolgung führten.

Wenn es diesen Masterplan gibt, dann kann man nur darauf hoffen, dass bald eine Regierung das US-Vorgehen auf den Prüfstand des Internationalen Rechts stellt. Die Auswahl der Länder, die dafür in Frage kommt, ist nicht groß und keinesfalls attraktiv.



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