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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Ars technica berichtet über aktuelle Ermittlungen des FBI gegen einen Zuhälter, der an den technischen Möglichkeiten der US-Bundespolizei Zweifel aufkommen lässt. Die Beamten hatten im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen den Mann auch sein Android-Telefon beschlagnahmt, das er bei sich trug. Weil er seinem Bewährungshelfer mitgeteilt hatte, kein Handy zu benutzen, aber zugleich das Telefon "seiner Schwester" ständig bei sich trug und möglicherweise auch bei der Begehung von Straftaten benutzte, wurde das Telefon beschlagnahmt.

Dazu hatte die Polizei auch ohne richterliche Verfügung das Recht, denn der Zuhälter hatte im Rahmen der Bewährungsauflagen auch eine Unterschrift abgegeben, in der er zu solchen Maßnahmen seine Zustimmung gab und auch ausdrücklich alle digitale Informationen für den Zugriff freigab. Auf eine Verschlüsselung oder Sperre verzichtete er ebenfalls durch seine Unterschrift.

Dennoch verweigerte er den FBI-Experten den Zugang zu seinem Samsung-Telefon, dessen Bildschirmsperre über ein Muster gesichert war. Nun gelten diese Muster als nicht sehr sicher, weil die (regelmäßige) Bewegung des Fingers auf dem Display Spuren hinterlässt, mit deren Hilfe man die mindestens vier Punkte des Musters leicht erraten kann.

Forensiker benutzen dafür fotografische Verfahren, bei denen einfach durch die Erhöhung des Kontrasts schon Erfolgsraten von über 90% erzielt werden. Doch das war dem FBI offenbar unmöglich und man beantragte statt dem bereits möglichen direkten Zugang zum Gerät eine Anordnung gegen Google, in der unter anderem die Herausgabe der Zugangsdaten zum Google-Konto verlangt wird. Mutmaßlich, weil das Muster so oft falsch eingegeben worden war, so dass nur noch ein Login im Google-Konto die Sperre aufheben konnte.

Ob man daraus aber ableiten kann, dass die Bildschirmsperre tatsächlich das FBI überfordert hat, scheint zweifelhaft. Fast schon wahrscheinlicher ist es, dass man mangels zeitlichem Druck bei den Ermittlungen gegen den Zuhälter auf größere Anstrengungen verzichtet hat und lieber die problemlos mögliche Herausgabe der Daten von Google direkt verlangte.

Denn die Liste der verlangten Informationen ist lang und da Google sich rechtmäßig zustande gekommenen Anordnungen der Ermittlungsbehörden nicht widersetzt, wird das FBI die gewünschten Daten von Google direkt erhalten. Wobei es nicht uninteressant ist, welche Daten das FBI von Google erwartet:

  • Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Konten-Zugangsdaten (Google) des Telefonbesitzers
  • Alle gespeicherten Mail- und Kontaktlisten-Informationen für das Mobilfunktelefon
  • Zeiten und Aufenthaltsdauern bei besuchten Websites
  • Alle verschickten und empfangenen Textbotschaften inclusive aller Foto- und Videobotschaften
  • Alle Mail- und Instant Messaging-Konten, die auf dem Telefon benutzt wurden
  • Alle mündlichen oder geschriebenen Anleitungen, die Mustersperre betreffend
  • Alle benutzten Suchbegriffe, die Internet History sowie alle GPS-Daten, die Google für das Telefon gespeichert hat.

Wenn Google alle diese Anforderungen bedienen kann, dann weiß Google wirklich viel



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