Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.
15. März 2012
Posted in Internet News
Ars technica berichtet über ein noch neues Phänomen, das sich bei amerikanischen Patent-Trollen beobachten lässt. Als Beispiel für dieses neue "Geschäftsmodell" wird die Firma ArrivalStar und ihr Gründer Martin Jones genannt.
Jones hatte Anfang der 90er Jahre ein Unternehmen gegründet, das sich mit dem Tracking von Fahrzeugen beschäftigte. Damals war das ein ganz neues Geschäftsfeld , denn GPS-Geräte waren noch nicht weit verbreitet und viele Betreiber von Fahrzeugflotten verfügten noch nicht über die notwendige Technologie, um die einzelnen Fahrzeuge permanent zu lokalisieren und zu überwachen.
Goldene Zeiten also beispielsweise für Busfahrer, die auf Fernreisen zusätzliche "Städtetouren" auf eigene Kasse anbieten konnten. Jones' Unternehmen soll damals etliche tausend Fahrzeuge überwacht haben, doch der Zusammenbruch der Dotcom-Wunderwelt ließ auch sein Unternehmen in die Brüche gehen.
Es blieben ihm aber ein Pool von 34 Patenten, die er heute sehr kreativ einsetzt. Er und sein Unternehmen verlangen von Städten und Gemeinden jetzt Lizenzgebühren, wenn sie beispielsweise ihre Busse durch ein Tracking System kontrollieren.
Über 100 Verfahren soll ArrivalStar in den letzten Jahren gegen Gebietskörperschaften und auch gegen Unternehmen wegen Patentverletzung bereits angestrengt haben. Typischerweise werden dabei Beträge zwischen 50.000 Dollar und 75.000 Dollar verlangt, wobei die Klagen in aller Regel vorzeitig im Rahmen von Schlichtungen eingestellt werden.
Denn insbesondere die Gemeinden haben keine Erfahrungen auf diesem Gebiet und scheuen vor Gerichtsverfahren zurück. Erst recht, wenn es um Patente geht. Eine Anfechtung der Schutzschriften wäre zwar möglich. Doch das US-Patentamt macht die Löschung von Patenten nicht einfach und wie der besonders bekannte Fall "Eolas" zeigte, können bereits anerkannte Löschungsanträge wieder angefochten und aufgehoben werden.
Es bleibt im Grunde also nur der Gang vors Gericht oder die weniger riskante Schlichtung.
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