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Das Oberlandesgericht Hamburg hat über die Frage der Störerhaftung von Rapidshare entschieden und die rechtliche Situation nicht gerade einfacher gemacht. Die Hanseaten sind der Auffassung, dass Rapidshare eine Störerhaftung zukommt und Prüfungspflichten zu beachten hat. Zu dieser Entscheidung ist man in Hamburg auch schon in früheren Urteilen gekommen.

Doch in Düsseldorf wird der Buchstabe des Gesetzes in mehreren Entscheidungen gänzlich anders ausgelegt. Dort sieht man in Rapidshare einen Anbieter von Speicherplatz, der nicht für die Handlungen der Anwender verantwortlich gemacht werden kann, solange er keine konkrete Kenntnis von illegalen Handlungen hat.

Der Hamburger Kniff besteht darin, eine Argumentation der Rechteinhaber zu übernehmen, die man etwa so formulieren könnte "Es kann doch nicht angehen, dass sich ein Internet-Unternehmen auf die gesetzliche Haftungsfreistellung beruft, wenn sein gesamtes Geschäftsmodell darauf beruht, Urheberrechtsverletzungen zu fördern".

Oder, wie es in der Pressemitteilung des OLG Hamburg heißt, "...wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht".

Das heißt, eigentlich verlangt das Gesetz zwar keine Prüfung der bei Rapidshare vom Anwender eingestellten Inhalte. Doch weil es wahrscheinlich ist, dass dort Piraten-Sore eingelagert wird, muss Rapidshare dann doch etwas mehr zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen tun. Eine nachvollziehbare Logik, wenn man es nur von Seiten der Rechteinhaber betrachtet.

In Düsseldorf berücksichtigt man dagegen etwas mehr die Überlegung des Gesetzgebers, Internet-Unternehmen von übertriebenen Prüfungspflichten zu verschonen, weil sonst Personalaufwand und Kosten eine sich entwickelnde Industrie gefährden könnten. Eine Überlegung, die erst recht verständlich wird, wenn man die internationale Konkurrenz betrachtet, die sich nicht wie Rapidshare (Firmensitz: Schweiz) der deutschen Gerichtsbarkeit stellt.

Die Hamburger Position ist aus diesem eher globalen Blickwinkel vielleicht nachvollziehbar, aber sie kann Probleme nur verlagern. Es sei denn, man macht das "deutsche Internet" dicht für Störer aus dem Ausland. Wünschen würde sich das sicher mancher, aber funktionieren wird es nicht.



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