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19. März 2012
Posted in Internet News
Das Piraten-Blog TorrentFreak titelte am Wochenende aufgeregt, dass die Anordnung zur Beschlagnahmung der Vermögenswerte von Kim Schmitz, beziehungsweise von MegaUpload nach Angaben des neuseeländischen High Court "null und nichtig" seien. Doch diese Behauptung scheint nach genauerer Betrachtung der Quelle irreführend.
Es ist wohl richtig, dass der "Police Commissioner" Peter Marshall eingeräumt hat, bei der Beschlagnahmung der Vermögenswerte einen Verfahrensfehler gemacht zu haben. Die von der Polizei bei der Beantragung angegebene rechtliche Grundlage war falsch und man hat nach der für Schmitz sehr überraschend kommenden Verhaftung einen weiteren Antrag nachgereicht, um den vorangegangenen Fehler zu heilen.In dem neuen Antrag wird die Beschlanahmung aller Werte beantragt, die bereits konfisziert wurden.
Die Entscheidung darüber, ob man den ersatzweise ausgestellten Antrag nun akzeptieren wird, liegt bei der Richterin. Dass sie aber den ersten Antrag nach dem Eingeständnis des Fehlers durch die Polizei für null und nichtig erklärt hat, ist demnach nur verständlich. Warum sollte der ursprüngliche, falsche Antrag auch rechtlich gültig bleiben, wenn bereits ein neuer, verbesserter Antrag nachgereicht und vorläufig akzeptiert wurde?
Es gibt nun zwar tatsächlich die theoretische Möglichkeit, dass Schmitz, beziehungsweise die MegaUpload-Mitglieder ihre Vermögenswerte zurückerhalten. Doch diese Option besteht wohl nur in dem Fall, wenn den Ermittlern ein absichtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Danach sieht es im Moment aber nicht aus und am rechtswidrigen Verhalten Schmitz' scheinen keine Zweifel zu bestehen.
Die Richterin zeigte ansonsten auch Zurückhaltung, als es um die Freigabe von Geldern für den Lebensunterhalt der Familie Schmitz ging. Die Rechtsvertretung von "Kim Dotcom" hatte argumentiert, dass sein Mandant einen Finanzbedarf von 220.000 (neuseeländischen) Dollar pro Monat hat. Gewährt wurden von der Richterin in einer vorläufigen Entscheidung jedoch nur 30.000 Dollar für die kommenden drei Wochen.
Womit sie deutlich unter den Forderungen Schmitz' bleibt, obwohl dieser alleine 1 Million Dollar pro Jahr an Miete für das Anwesen zahlen muss, auf dem er und seine Familie nun nur noch ein Nebengebäude bewohnen dürfen.
Der Auslieferungsantrag des FBI gegen Schmitz soll inzwischen übrigens auch erweitert worden sein. Auch für seine Frau wurde Auslieferung beantragt, weil sie an den Geschäften von MegaUpload beteiligt gewesen sein soll.
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