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21. März 2012
Posted in Internet News
Eine vom Wall Street Journal abgedruckte AP-Reportage beschäftigt sich mit einem Phänomen, das im Schlepptau der sozialen Netzwerke entstanden ist. Bei Job-Interviews in den USA kommt es demnach immer häufiger zu der Aufforderung an den Bewerber, dem künftigen Arbeitgeber (vollen) Einblick in das Facebook-Konto zu geben. Was in der Praxis zu der Bitte führen kann, dem Personalmitarbeiter das Passwort zum eigenen Konto zu geben.
Der AP-Bericht beschränkt sich wie gesagt auf die Situation in den USA und er bleibt kursorisch an der Oberfläche, ohne das Ausmaß des Problems zu definieren. Doch Bitten dieser Art scheinen kein Einzelfall zu sein. Und aus Sicht der Arbeitgeber gibt es wohl auch Situationen, die diese Forderungen rechtfertigen. Etwa dann, wenn Personal für sicherheitsrelevante Bereiche gesucht werden.
Doch war dieser im vergangenen Jahr beschriebene Fall eines wieder in den Job zurückkehrenden Gefängnisaufsehers schon solch ein Grenzfall? Und wie verhält es sich mit der Rechtfertigung der Arbeitgeber, dass es sich ja um eine Bitte handelt, der die Bewerber freiwillig nachkommen? Entsteht in der Situation eines Bewerbungsgesprächs kein Zwang, wenn der potentielle Arbeitgeber diese Frage stellt?
Dazu kommt dann noch eine gewisse Grenzwertigkeit, wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Passwort fragt, sondern dem Bewerber nur über die Schulter sehen will. Oder, wenn der HR-Mitarbeiter dem Aspiranten während des Interviews einen "Friend Request" schickt, um sich als "Freund" in dem ansonsten zum Teil verborgenen Konto umsehen zu können.
Ganz wertungsfrei lässt sich da sagen, dass die soziale Selbstdarstellung bei Facebook auch hinsichtlich der Job-Suche zu Verquickungen zwischen privatem und öffentlichem Leben führen kann. Und es wird absehbar schwieriger, Teile seines Lebens unter dem Mantel der Privatsphäre zu verbergen.
Um es in Anlehnung an Googles Ex-Chef Eric Schmidt zu sagen: "Wenn es etwas in deinem Leben gibt, das einige andere nicht wissen dürfen, dann solltest du es gar nicht erst bei Facebook erwähnen".
Eine Überlegung ist es dagegen wert, sich frühzeitig ein sauberes Facebook-Double einzurichten, in dem Dr. Jeckyll seine herzeigbare Seite präsentiert. Während Mr. Hyde seine Party-Fotos sowie die derben Witze und Zoten über Vorgesetzte unter einem Pseudonym auf einem anderen Konto publik macht. Eine Hebel gegen Facebook, den man bei Google+ übersehen hat, aber das ist eine andere Geschichte.
Ebenfalls denkbar ist es, dass schon bald Karriereberater für diesen Zweck Facebook-Konten zum Verleih anbieten. So, wie man beim Kostümverleih einen Anzug für die Bewerbung erhält. Oder, dass intelligente, eifrige und lebensbejahende Facebook-Konten anonym von Agenturen aufgezogen werden, um sie dann zur bezahlten Adoption freizugeben. So, wie es jetzt schon im Handel mit gezüchteten Markenunternehmen teilweise geschieht.
Eine gesetzliche Bestimmung, den Einblick in das ausgelagerte Selbstbewusstsein zu verbieten, ist dagegen absehbar der falsche Weg. Wie auch in anderen kniffligen Bereichen des Personalwesens (z.B. Frage nach der Schwangerschaft) scheint es schon sinnvoller, Täuschung und Lüge bewusst straffrei zu stellen. Sachorientierte Arbeitgeber werden dann schon von alleine darauf verzichten, sich mit Fakebook-Informationen herumzuschlagen.
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