Räucherstäbchen bei indilaya.de
Indische und tibetische Räucherstäbchen, Räucherkegel, Dhoop Sticks, Räucherwerk, Zubehör und vieles mehr...
26. März 2012
Posted in Internet News
Laut verschiedenen Medienberichten wurde Google von einem Gericht in Tokio dazu aufgefordert, die automatische Vervollständigung bei der Eingabe von Suchbegriffen zu unterbinden. Ein Kläger habe die Entscheidung verlangt, weil diese Funktion der Suchmaschine ihn möglicherweise den Arbeitsplatz gekostet hat. Weitere Bewerbungen seien deswegen auch gescheitert.
Genaueres lässt sich zu dem Fall allerdings nicht sagen. Wie es heißt, sollen bei der Eingabe des Namens weitere Begriffe von Google eingeblendet worden sein, die auf kriminelle Handlungen des Klägers schließen ließen. Das muss allerdings schon seit einiger Zeit der Fall sein, denn die Kündigung durch seinen Arbeitgebers liegt schon Jahre zurück.
Nachdem er von dieser "Vervollständigung" seines namens durch Google erfahren hatte, nahm er erst Kontakt zu der Suchmaschine auf, wo man seine Beschwerde aber abwies. Die Vervollständigung durch weitere Begriffe erfolge mechanisch und sei nicht mit Absicht geschehen. Daher wollte Google auch keine Änderungen vornehmen. Doch das Bezirksgericht in Tokio kam zu einer anderen Einschätzung.
Dennoch scheint bei dieser Meldung etwas Vorsicht angebracht und zwar insbesondere, wenn es um die vollständige Abschaltung der Auto Complete-Funktion geht. Medien, die über diese Anordnung berichten, berufen sich teilweise auf einen Artikel der Mainichi Daily News . Dort wurde der entsprechende Bericht jedoch mittlerweile gelöscht.
| < Neuere | Ältere > |
|---|




