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29. Juni 2006
Posted in Internet News
Der morgige Tag könnte für die Szene der Search Engine Optimizer interessant werden: Morgen soll ein US-Bundesgericht über die Klage einer Site entscheiden, die sich durch Google benachteiligt sieht. Der zuvor hohe Google Page Rank der Site war plötzlich auf den Wert "0" abgesackt. Ohne erkennbaren Grund und ohne weitere Information seitens Googles, wie der der Kläger in der Klageschrift (PDF) moniert.
Dabei schien die "Zusammenarbeit" zwischen Google und dem Kinder-Verzeichnis kinderstart.com (Pressemitteilung) zunächst äußerst fruchtbar. Die Suchmaschine listete das Verzeichnis bei den relevanten Suchbegriffen meist schon auf der ersten Ergebnisseite und die Google Adsense-Anzeigen unter kinderstart.com waren eine gerne akzeptierte Möglichkeit zur Refinanzierung.
Doch dann, im März 2005, fielen die täglichen Seitenaufrufe des Verzeichnisses plötzlich "katastrophal" ab. Nur noch etwa 30% der früheren Page Impressions wurden erzielt. Ähnlich verhielt es sich mit den Adsense-Einnahmen, die ebenfalls um 80% sanken. War Google Anfang März noch der Top "Referrer" der Site, so schaffte es die Suchmaschine danach nicht mehr unter die Top 10 der Verweisseiten. Genauer gesagt, betragen die von Google ausgehenden Treffer nur noch 0,01% der früheren Werte.
Kinderstart.com sieht darin eine Blockade durch Google. Was allerdings sachlich nicht ganz richtig ist, denn aus dem Index verbannt wurde die Seite ja nicht. Nur ihr PageRank wurde zurückgesetzt und die Seiten des Kinder-Verzeichnisses wurden daher auf den Ergebnissen Googles nicht mehr wie zuvor in hohen Positionen gelistet. Das zeigt sich auch in den genannten 0,01%, die eben immer noch mehr sind als 0,00%.
Auch die weiteren Klagepunkte sind für den juristischen Laien nur schwer nachvollziehbar. So sieht sich der Kläger durch Google in seiner verfassungsmäßig garantierten Redefreiheit behindert. Doch ist das wirklich der Fall? Schließlich hat Google die Site ja nicht unerreichbar gemacht. Die Suchmaschine hat - aus welchen Gründen auch immer - die zuvor freiwillig gewährte Hilfe einfach eingestellt. Aber kann Google zu dieser Hilfe verpflichtet werden? Das Gericht wird diese Frage morgen beantworten.
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