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10. Januar 2007
Posted in Internet News
Die virtuellen Spielwelten des Internet werden bald auch die Juristen beglücken, wie ein aktuelles Beispiel andeutet. Es geht dabei um eine amerikanischen Geschäftsfrau, die zunächst in einer virtuellen Pressekonferenz (möglicherweise) sexuell belästigt und (definitiv) lächerlich gemacht wurde. Die aber dann selbst versuchte, das Recht zu beugen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Konkret geht es um Anshe Chung, deren gleichnamiges Unternehmens als größter Immobilien-Händler der Simulation "Second Life" gilt. Frau Chung wurde im Dezember von CNet um ein Interview gebeten, das ähnlich einer Podiumsdiskussion vor offenem Publikum stattfinden sollte.
Zu der Veranstaltung erschienen aber nicht nur interessierte Zuhörer und Journalisten. Urplötzlich tauchten vielmehr auf der Bühne fliegende Figuren in Penis-Gestalt auf, die offenbar das Interview mit der Geschäftsfrau stören wollten. Solche "Griefer" (Spielstörer) sind keine Seltenheit bei Second Life. Sie suchen häufig gut besuchte und populäre Aktivitäten auf, da sie dort das größte Publikum für ihre Störaktionen finden.
Im Fall des CNet-Interviews wurden von Dritten aber auch Screenshots beziehungsweise Bewegtbildaufnahmen gemacht und nachträglich veröffentlicht. So kam es, dass die störenden Penisse schließlich sogar - vom Tanz der Zuckerfeen (Tchaïkovsky) begleitet - in einem Video Eingang fanden, das dann bei YouTube-Film veröffentlicht wurde.
Das alles wollte Frau Chung aber nicht hinnehmen und schickte an verschiedene Blogs, Dienste und Presseorgane Mahnschreiben, in denen sie die Löschung von Screenshots und Videos verlangte. Ihre Begründung dafür: Die Aufnahmen zeigen den von ihr geschaffenen Avatar, für den sie Werksrechte beansprucht. Um eine Verletzung ihrer Urheberrechte zu vermeiden, sollten die Veröffentlichungen unterbleiben.
Einige der so angeschriebenen Sites wie beispielsweise YouTube reagierten prompt und löschten wie gewünscht die Aufzeichnungen. Für CNet und offenbar auch viele US-Juristen war diese Forderung Chungs allerdings unrechtmäßig. Denn die Geschäftsfrau hatte sich zu einem öffentlichen Auftritt samt Interview bereit erklärt und damit konkludent auch die Zustimmung zu Aufnahmen gegeben.
Doch man darf in Kenntnis des juristischen Berufsstandes sicher sein, dass diese Diskussion noch lange nicht abgeschlossen ist und noch zu etlichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird. YouTube hat derweil die Haltung des neuen Eigentümers Google übernommen und die Sperrung des Film nicht mehr rückgängig gemacht.
Wie in Hunderten anderen Fällen auch, genügt es den beiden Unternehmen, wenn eine Sperrforderung sich auf eine vermeintliche Verletzung des Urheberrechts bezieht. Doch die Nutzer haben ohnehin schon längst ragiert und neue Kopien des Videos bei YouTube eingestellt. Die bleiben solange online, bis Frau Chung Zeit für weitere Schreiben findet.
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