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Der Kläger in einem als Sammelklage angelegten Verfahren im US-Bundesstaat Iowa will über Beweise verfügen, dass Microsoft die im Jahr 2002 von einem Bundesgericht festgelegten Auflagen nicht erfüllt.

Es soll dabei um die Bereitstellung von API-Informationen an konkurrierende Software-Hersteller gehen. Microsoft wurde damals nach einem mehrjährigen Rechtsstreit in einem Schlichtungsverfahren zu dieser Maßnahme verpflichtet. Mit den technischen Angaben zu den APIs sollte es anderen Herstellern möglich bleiben beziehungsweise möglich werden, auch ohne die ausdrückliche Zustimmung und Kooperation Microsofts eigene Produkte für das marktbeherrschende Betriebssystem zu entwickeln.

Allerdings hat sich Microsoft mit dieser Forderung bisher immer schwer getan und die europäischen Wettbewerbshüter, die Ähnliches in einem separaten Kartellverfahren gegen Microsoft verlangt haben, sind mit der Art und Weise der Umsetzung immer noch unzufrieden. Der Kläger in Iowa will nun das immer noch für den Fall zuständige US-Bundesgericht über seine Erkenntnisse informieren.

Dieses Bundesgericht unterzieht Microsoft seit dem Schiedsspruch vor 5 Jahren einer vierteljährlichen Unterprüfung. Als Ergebnis wurde zwar schon mehrfach ein unzureichendes Einhalten der Vereinbarung moniert, doch Microsoft scheint bisher immer entsprechende Korrekturen vorgenommen zu haben.

Ein eklatanter Verstoß gegen diese Vereinbarung käme daher sehr überraschend. Zumal, wenn diese Informationen aus einem Verfahren stammen, in dem es in erster Linie um die Wiedergutmachung bei Verbrauchern geht, die Microsoft zuviel Geld gezahlt haben sollen.



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