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"Installationen versteckter Software, die Sicherheitsrisiken schaffen, sind aufdringlich und wider das Gesetz" mit diesen Sätzen kommentierte Deborah Platt Majoras nicht etwa das Urteil gegen ein berüchtigtes Spyware-Syndikat.

Als Vorstand der US-Handelsaufsicht gab sie vielmehr ihre Entscheidung gegen den Musikkonzern Sony BMG bekannt, der vor 2 Jahren zum Schutz vor Privat- und Raubkopien Musik-CDs mit Rootkits in Umlauf gebracht hatte. Diese Entscheidung, eine außergerichtliche Schlichtungsvereinbarung, fällt für FTC-Verhältnisse ungewöhnlich hart aus.

Während selbst übelste Spammer und Spyware-Distributoren oft nur zu Schadensersatzzahlungen gezwungen werden, die sich an den Einnahmen aus diesen Aktivitäten orientieren, muss Sony BMG nun auch für die "Reinigungskosten" aufkommen. Bis zu 150 Dollar soll der Konzern jeweils zahlen, um infizierte Rechner wieder zu desinfizieren.

Wobei dabei wohl berücksichtigt wurde, dass sich die Deinstallation der Rootkit-Software "unverhältnismäßig schwer" gestaltet. Noch dazu hatten Bertelsmann und Sony die Käufer der Musik-CDs weder auf die Existenz dieses DRM-Verfahrens (Digital Rights Management) hingewisen, noch auf die Einschränkungen bei der Benutzung der CDs, noch auf die weitere Funktion dieser Software, Daten über die Musiknutzung dieser Käufer via Internet an das Unternehmen zurückzumelden.

Die Nutzung dieser Informationen wird Sony BMG daher auch ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig wird es dem Konzern zur Auflage gemacht, im Wiederholungsfall auf CDs ganz genau zu beschreiben, welche Daten gesammelt und wie sie übermittelt werden. Hinzu kommen weitere Auflagen, den Umtausch und die Kostenerstattung für Käufer und Händler betreffend.Entsprechende Informationen muss der Konzern auf seinen Web Sites bekannt geben.

Straffrei wird Sony BMG durch diese Schlichtung allerdings nicht gestellt. Die Entscheidungen aus anderen Rechtsstreitigkeiten bleiben von der FTC-Schlichtung unbenommen.



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