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Als die US-Musikindustrie vor Jahren erstmals ihrer juristische Hetzjagd auf Musikpiraten ankündigte, rechtfertigte sie dies noch mit einer Eingrenzung auf besonders drastische Fälle. Nur Tauschbörsennutzer, die "1.000 oder mehr" Musikstücke zum Tausch anbieten, sollten von den RIAA-Anwälten in die rechtliche Mangel genommen werden.

Inzwischen geht die Zahl der Fälle in die Zehntausende, bei denen die Adresse von Tauschbörsennutzern mit Hilfe einer amtlichen Verfügung (Subpoena) ermittelt wurde. Die Zahl der "echten" Klagen ist dagegen weiterhin gering, da die so ermittelten Anwender meist einer - ebenfalls teuren - außergerichtlichen Einigung zustimmen.

Doch was die Zahl der zum Tausch angeboteten Stücke angeht, zeigt RIAA inzwischen keine Zurückhaltung mehr. Wie ein aktueller Fall zeigt, werden selbst "Kleinst-Dealer" vor Gericht gezogen, denen der Tausch von gerade 5 Musikstücken angelastet wird. Auch in diesem Fall verlangen die klagenden Mitglieder des Musikverbandes einen Schadensersatz von 750 Dollar pro Werk.

Wie aber ein weiteres Gericht im vergangenen Jahr feststellte, ist die Rechtmäßigkeit dieser Forderung kaum erwiesen. Der Richter in besagtem Fall wollte angesichts eines messbaren Verdienstausfalls von 70 Dollar-Cent (0,70 Dollar) pro Musikstück nicht einfach die tausendfach höhere Schadensersatzforderung akzeptieren.

Daher wird jetzt die Verfassungsmäßigkeit der RIAA-Forderungen überprüft. Und falls die Musikindustrie bei dieser Überprüfung unterliegt, streitet sie sich möglicherweise im aktuellen Fall um beachtliche 3,50 Dollar.



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