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15. Februar 2007
Der bisher erste verhandelte Fall gegen MySpace wegen Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten wurde nach Angaben von Reuters und AP mit einem Freispruch beendet. Es ging dabei um den Fall eines 13 Jahre alten Mädchens, das von einem 19 Jahre alten Mann "sexuell angegriffen" wurde, nachdem sich beide via MySpace kennengelernt hatten.
Die Eltern des Mädchen hatten auf 30 Millionen Dollar Schmerzensgeld geklagt, weil MySpace es unter anderem versäume, die Altersangaben seiner Nutzer zu überprüfen. Falsche Angaben zum Alter hatte allerdings das Mädchen gemacht, denn sie hatte in ihrem Profil ein Alter von 18 Jahren angegeben.
Vielleicht, weil MySpace auch zum Schutz der Jugendlichen bestimmte Funktionen erst ab 18 zugänglich macht. Die MySpace-Mitgliedschaft setzt ohnehin ein Alter von 14 Jahren voraus. Der Täter wiederum hatte auch falsche Angaben gemacht und sich in seinem Profil als Schüler einer Highschool ausgegeben.
Doch solche Falschangaben müssen MySpace nach Einschätzung des Gerichts aus rechtlicher Sicht nicht kümmern. Als "interaktiver Dienst" ist MySpace nach dem im Jahr 1996 in Kraft getretenen "Communications Decency Act" nicht für die von den Anwendern veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
Dieser Ansicht sind die Klägeranwälte zwar
nicht und kündigen einen Berufungsantrag an. Doch es scheint
wahrscheinlich, dass nach diesem Urteil auch 3 weitere anhängige Klagen
gegen MySpace eingestellt werden.
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