Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
06. März 2007
Posted in Internet News
Wired liefert ein interessantes Detail im Zusammenhang mit den immer noch streng geheimen Abhörmaßnahmen der US-Regierung und den mit ihnen verbundenen Gerichtsverfahren. Wie es in dem Bericht heißt, gibt es zumindest einen einzigen greifbaren Beweis dafür, dass diese Abhörmaßnahmen stattgefunden haben.
Aus Schusseligkeit wurden geheime Dokumente mit Transkripten von Telefongesprächen einer Anwaltskanzlei überlassen. Der Vorfall hat sich demnach schon im Jahr 2004 ereignet, als außer einem engen Kreis noch niemand von den umfassenden Abhörmaßnahmen wusste.
Erst im Dezember 2005 hatte die New York Times - nach langem Schweigen - erstmals öffentlich über die der Zeitung ein Jahr zuvor bekannt gewordenen Maßnahmen berichtet. Bis heute ist unklar, wie umfassend diese Abhörmaßnahmen waren. Die Regierung selbst bestreitet, dass es sich um ein Abhören handelte und spricht allenfalls von einer Kontrolle der Verbindungsdaten bei Auslandsgesprächen.
In aller Regel verweisen die Politiker und Ermittler aber auf die notwendige Geheimhaltung und auf die mögliche Gefährdung der Sicherheit, sollten Details des Verfahrens bekannt werden.
Nichtsdestotrotz haben sich derzeit schon über 50 Parteien zu einer Klage gegen die Regierung beziehungsweise gegen Telefonanbieter wie AT&T entschlossen. Und in mindestens einem Fall hat ein US-Bundesgericht entschieden, dass die bundesweit und ohne richterliche Anordnung erfolgten Maßnahmen verfassungswidrig waren.
Details blieben aber auch hier für die Öffentlichkeit unzugänglich und gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Doch laut Wired verfügen die Kläger in einem anderem Fall über Beweise, dass ihre Gespräche abgehört wurden. Und damit über die erfolgversprechende Grundlage für eine Klage gegen den Nachrichtendienst NSA beziehungsweise die US-Regierung.
Es geht dabei in erster Linie um den Anwalt Wendell Belew aus Washington, der eine saudi-arabische Wohlfahrtsorganisation in den USA vertritt. Diese Organisation verfügt nach Ansicht der US-Behörden über Kontakte zum Terrorismus und ihre Bankkonten wurden teilweise eingefroren.
Für die Kanzlei Belews bedeutet das eine Menge Arbeit und auch eine Menge an Papieren, die mit Behörden wie beispielsweise dem Finanzministerium ausgetauscht werden mussten. Dennoch war der Anwalt überrascht, als er im August 2004 in einem Schreiben Unterlagen fand, die als "streng geheim" gekenntzeichnet waren und die augenscheinlich Transkripte seiner Gespräche mit Vertretern seines Mandanten enthielten.
Er fertigte Kopien an, gab sie seinem Partner in der Kanzlei und leitete sie auch an seinen Mandanten weiter. Auch ein Journalist der Washington Post wurde informiert. Weitere 2 Monate später erschienen dann bei dem Anwalt Beamte des FBI und verlangten die Papiere zurück. Gleichzeitig rieten sie ihm, "nicht zu versuchen, sich an den Inhalt der Papiere zu erinnern".
Auch die Washington Post wurde zur Herausgabe der Dokumente gebracht. Alle Beteiligten mussten davon ausgehen, dass es sich um legitime Abhörmaßnahmen handelt. Doch dann berichtete die New York Times über den geheimen Lauschangriff. In diesem Moment wurde den Anwälten klar, dass sie vermutlich Opfer dieser Maßnahmen wurden.
Also leiteten sie eine Klage ein, die inzwischen mit den oben genannten Verfahren zusammengefasst wurden. Keiner der anderen Kläger verfügt wie gesagt über einen Nachweis, belauscht worden zu sein. Doch die Beweise der Anwälte - die sich inzwischen wieder Kopien der Transkripte von ihrem Mandanten verschafft haben - könnten für eine Beschleunigung dieses ansonsten langwierigen Rechtsstreits erweisen.
Denn zu Beweisen werden diese Transkripte, weil sie bisher nicht von den Behörden als legitim angeordnete Abhörmaßnahme erklärt wurden. Üblicherweise hat ein geheimes FISA-Gericht legitime Lauschangriffe zu bestätigen. Doch diese Bestätigung wurde nicht beigebracht, die Beklagten befinden sich Erklärungsnot.
Ob es nun aber wirklich zu einer gerichtlichen Verhandlung dieses Falls kommt, ist wieder eine andere Frage. US-Justizmnister Alberto Gonzales hat inzwischen erklärt, dass die Maßnahmen pausieren, und dass das gesamte Programm überarbeitet wird. Gleichzeitig hat sein Ministerium in Anträgen gefordert, die anhängigen Klagen aufzuheben, weil sie nach dieser Aufhebung nur noch akademischer Natur sind.
Im Fall von Belew und seinem Kollegen kommt hinzu, dass der Direktor der charitativen Stiftung inzwischen als Terrorist gilt und in den USA unter Anklage steht. Ihm wird vorgeworfen, 150.000 Dollar bei einem US-Besuch illegal außer Landes geschafft zu haben.
Er hatte das Geld für
tschetschenische Flüchtlinge gesammelt und ihm war nach eigenen Angaben
zwar bewusst, dass Geldbestände bei der Einreise deklariert werden
müssen. Er wusste aber nicht, dass bei der Ausreise das gleiche gilt.
Ermittlungen gegen ihn in Saudi-Arabien haben keine Ergebnisse
gebracht. Das ändert aber nichts daran, dass er in den USA als
"specially designated global Terrorist" gilt. Und aus den Klägern
werden damit die Terroristenanwälte.
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