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Nachdem der Fernsehanbieter Viacom nun seine Drohung wahr gemacht hat und gegen Google eine Milliardenklage (PDF) anstrengt, beginnt das große Rätselraten unter US-Juristen: Ist ein Dienst wie YouTube nach dem vor 10 Jahren eingeführten Urheberrechtsgesetz für das digitale Zeitalter (DMCA) wirklich legal?

Die Antwort auf die Frage ist selten eindeutig: Man weiß es nicht. Die tatsächliche Entwicklung des Internet scheint die Pläne der Gesetzgeber auch in diesem Punkt überholt zu haben, meint CNet dazu. Denn als der DMCA ("Digital Millennium Copyright Act") im Jahr 1997 im US-Kongress eingeführt wurde, sollen gerade 19 Millionen Menschen das Internet genutzt haben und schnelle Verbindungen, die für den Download von Filmen notwendig sind, waren damals noch die Ausnahme.

Heute dagegen nutzen über 1 Milliarde Menschen das Netz und schnelle Anbindungen sind allgegenwärtig. Das aber dazu geführt, dass das Internet sehr viel unüberschaubarer wurde, und dass ein Kernbaustein des DMCA von Google und Viacom heute vollkommen unterschiedlich interpretiert werden kann.

Es geht dabei keineswegs um der Aspekt der "fairen Nutzung" von Fernsehinhalten, der auf bemerkenswerte Art und Weise von beiden Seiten aus der Diskussion ausgeklammert wird. Vielmehr scheint sich alles um die Frage zu drehen, wie die in Section 512 festgeschriebene Einschränkung der Verantwortungsübernahme für Provider zu interpretieren ist.

In diesem Abschnitt werden Provider im Fall von Urheberrechtsverstößen durch Dritte dann weitgehend von einer Mitschuld freigestellt, wenn sie nach Benachrichtigung umgehend für eine Behebung des Problems sorgen.

Laut CNet ist es heute noch aufgrund der Sitzungsprotokolle nachweisbar, dass Gesetzgeber darin in erster Linie einen Mechanismus sahen, der die Provider dazu veranlasst, Inhalte ständig auf Verstöße zu überwachen. Denn nach Kenntnisnahme tragen die Provider ja möglicherweise eine Mitschuld.

Doch in der YouTube-Praxis ist aus diesem Mechanismus eine HTML-Seite geworden, auf der Rechteinhaber darüber belehrt werden, wie sie mögliche Urheberrechtsverstöße zu melden haben. YouTube überprüft also nicht "proaktiv", ob Rechte verletzt werden, sondern lässt die Rechteinhaber selbst die Inhalte kontrollieren.

Für YouTube beziehungsweise das Mutterunternehmen Google ein klarer Fall, denn man hält sich an den Buchstaben des Gesetzes. Viacom kontert, dass der Grundgedanke dieses Schutzes darin besteht, dass Provider die massenhafte Verletzung der Gesetze auch nicht ignorieren dürfen.

Und genau das ist es, was Viacom Google vorwirft: Durch die ungeprüfte Vorrätighaltung von 150.000 Videos, für die Viacom Schutzrechte genießt und die insgesamt 1,5 Milliarden Mal abgerufen wurden, hat YouTube sich durch Ignoranz zum Mitschuldigen gemacht.

Beide Positionen lassen sich also durchaus vertreten und es ist wahrscheinlich, dass dieser Rechtsstreit sich einige Jahre hinstrecken wird.

Fraglich ist jetzt nur, wie das angerufene Gericht mit der von Viacom geforderten Verfügung verfährt. Kommt es zu einer Eilentscheidung, wäre YouTube zu eiligen Maßnahmen verpflichtet. Selbst wenn mit vielen Rechteinhabern Absprachen bestehen, müssten dann alle angebotenen Filme geprüft werden.

Ein entsprechendes Verfahren konnten YouTube und Google bis jetzt noch nicht entwickeln, obwohl es seit Monaten angekündigt wird. Wie wollen sie es dann in aller Eile schaffen?



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