Räucherstäbchen bei indilaya.de
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14. März 2007
Die US-Musikindustrie zeigt wieder einmal, dass sie kein PR-Fettnäpfchen auslassen will, wenn es um ihre Schutzansprüche geht: Warner Bros, UMG, Arista und (unvermeidlich) Bertelsmann in Gestalt von Sony BMG und BMG Music klagen gegen einen Mann aus Florida, der nach 36 Jahren als Eisenbahnarbeiter einen Schlaganfall erlitt und nunmehr schwer behindert ist.
Der Mann ist auf der einen Körperseite komplett gelähmt und schwer sprachbehindert, hat aber den Klägern aus den Reihen des Musikverbandes RIAA erklärt, dass er sich in keinster Weise einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hat. Doch der Anwalt der Klägerseite, Matthew Krichbaum kennt auch in diesem Fall keine Gnade beziehungsweise Skrupel. Krichbaum hat sich im vergangenen Jahr unter anderem dadurch hervorgetan, dass er den Kindern eines von der Musikindustrie verklagten und während des Verfahrens verstorbenen Mannes gestattete , 60 Tage zu trauern. Dann klagte er gegen die Kinder weiter.
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