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Es klingt ein wenig wie eine Verschwörungstheorie, wenn die Bürgerrechtsbewegung EFF vor den "geheimen Plänen der US-Filmstudios" warnt, die "europäische Fernsehgeräte verriegeln wollen". Doch das beschriebene Szenario klingt schlüssig und seine Ingangsetzung wäre unumkehrbar. Grund genug, dieser Theorie etwas Beachtung zu schenken.

Bei den geheimen Plänen geht es um ein DRM-Verfahren das derzeit vom Digital Video Broadcasting Project (DVB) entwickelt werden soll, einem Industriekonsortium, dem so ziemlich alle Unternehmen angehören, die im Umfeld der Fernsehindustrie etwas zu sagen haben.

Dieses Konsortium hat tatsächlich schon vor 2 Jahren einen Entwurf für ein Kopierschutzverfahren vorgestellt, das im Umfeld des digitalen Fernsehens Einsatz finden könnte, das Content Protection & Copy Management (CPCM). Die Existenz solcher Pläne für einen Kopierschutz ist also kein Geheimnis.

Doch wie von Seiten der EFF vermutet wird, ist DVB schon dabei, die Standardisierung dieses Instruments als Hebel dafür zu benutzen, die Implementierung dieses Verfahrens auf nationale, gesetzlicher Ebene zu erreichen. Man muss dazu wissen, dass die US-Filmindustrie vor 2 Jahren daran gescheitert ist, ein ähnliches Verfahren gesetzlich verpflichtend einzuführen.

Die von der Aufsichtsbehörde FCC bereits beschlossene Einführung des Broadcast Flag-Verfahrens wurde durch einen Gerichtsbeschluss gestoppt. Zuvor hatte Hollywood damit gedroht, keine Filme mehr für die Ausstrahlung im Fernsehen bereitzustellen, sollte der digitale Kopierschutz nicht vorgeschrieben werden. Nach diesem Scheitern versuchen die Studios nun auf dem Umweg über Europa und andere Märkte, den Kopierschutz weltweit "durchzudrücken".

EFF erwähnt in diesem Zusammenhang einen Staatsvertrag, der derzeit unter Vorsitz der WIPO ausgehandelt wird und der es den teilnehmenden Staaten auferlegen könnte, das CPCM-Verfahren in den vertriebenen Geräten zwingend vorzuschreiben.

Parallel dazu wird das Verfahren derzeit vom Standardisierungskörper ETSI (European Telecommunications Standards Institute) geprüft. Erhält es von dort Zustimmung, so ist eine weitere "Europäisierung" etwa im Sinne einer Aufnahme in einer EU-Direktive nicht mehr auszuschließen. Dann wären alle europäischen  Regierungen dazu verpflichtet, das CPCM als Standard bei der Übertragung digitaler Sendungen vorzuschreiben.

Und dann müssten sich Fernsehzuschauer laut EFF auf folgende Merkmale des Kopierschutzes einstellen:

  • Kontrolle über die Kopierfähigkeit von Sendungen. Filme, die als "copy never" gekennzeichnet sind, werden von keinem Aufnahmegerät mehr aufgezeichnet.
  • Kontrolle über den Ort der Nutzung: Geographische Kontrollen, eventuell sogar unterstützt durch GPS-Empfänger in den Receivern könnten die Nutzung nur in bestimmten Regionen zulassen.
  • Kontrolle über Nutzung im heimischen Netzwerk. Mit CPCM ließe sich kontrollieren, ob ein Film in einer "autorisierten Domäne" genutzt wird. Innerhalb des DVD-Projekts soll beispielsweise über einen "bedeutsamen Zeitraum" hinweg diskutiert worden sein, wie mit den Rechten im Fall einer Scheidung zu verfahren ist.
  • Kontrolle über CPCM-Kompatibilität: Der DRM-Standard sieht vor, dass CPCM-geschützte Inhalte nicht auf älteren Geräten angesehen werden können, die CPCM nicht unterstützen.

Und für den letzten Punkt scheint das DVD Projekt sogar schon einen Plan zur Umsetzung in petto zu haben. Zur Zeit wird der Common Interface (CI) Standard von DVD gerade überarbeitet, der bereits heute auf den meisten Empfängern genutzt wird. In der Version 2 des CI soll CPCM bereits integriert sein.

Dann soll das CI nicht mehr nur dazu dienen, den Zugang zum Bezahlfernsehen zu regeln, sondern den Zugang  zum DVB-Fernsehen generell.  Und die Verantwortlichen müsste nach Umsetzung einer gesetzlichen Regelung nur noch den Hebel umlegen, um das System in Betrieb zu nehmen.



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