Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
27. März 2007
Posted in Internet News
Vor dem Hintergrund des noch immer noch nicht abgeschlossenen Fall des implodierenden Registrars RegisterFly regt ICANN eine Diskussion (PDF) zur Anpassung der Rahmenbedingungen an. Zwar macht die Internet-Verwaltung deutlich, dass sie keine weiteren, regulatorischen Aufgabe übernehmen möchte.
Doch für solche Abgrenzungen ist es vielleicht noch etwas zu früh. Denn die Bedingungen, unter denen Registrars heute agieren, bedürfen möglicherweise einer grundlegenden Umgestaltung. Das zeigt schon die erste Frage, die ICANN zur Diskussion stellt: Welchem Zweck dient die Akkreditierung der Registrars und das damit verbundene Vertragswerk?
Ist ein "compliance tool", also ein bindend einzuhaltendes Vertragswerk? Falls ja, wie kann es gestärkt werden, um die Registranten zu schützen? Schon diese Eingangsfrage ist vermutlich schon rhetorischer Natur. Denn ein Vertrag beinhaltet üblicherweise Konditionen, deren Einhaltung für die Vertragspartner verpflichtend ist.
Als Vertragspartner stehen sich jedoch (normalerweise) ICANN einerseits und ein Registrar andererseits gegenüber. Werden die Vertragsbedingungen nicht eingehalten, so muss dies zu Konsequenzen führen. Und das führt wiederum zum Schluss, dass ICANN mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sein sollte.
Zur Zeit verfügt ICANN aber nicht über diese Befugnisse, was den Vertrag mit den Registrars so gut wie wirkungslos macht. Erst die Bruchlandung des Registrars RegisterFly und seines komplett zerstrittenen Managements macht jetzt deutlich, dass im Grunde alle Domain-Inhaber - zumindest unter den generischen Top Level Domains - voll und ganz der Willkür des Registrars unterliegen.
Die einzige Konsequenz, die das von RegisterFly produzierte Chaos von Seiten der ICANN bisher brachte, war der Entzug der Akkreditierung und das Verbot, sich als "ICANN Accredited" zu bezeichnen. Letzteres blieb bisher folgenlos und man muss annehmen, dass auch der angekündigte Termin der zwangsweise Überführung der Domains zu einem anderen Registrar sich als nicht machbar erweisen wird.
ICANN verfügt nicht über die notwendigen Informationen, um diesen Umzu zu bewerlstelligen. Gleichzeitig schließt die Internet-Verwaltung nicht aus, dass RegisterFly sogar selbst noch ein Klageverfahren einleiten wird und damit möglicherweise ein Einfrieren des status quo erzwingt.
Das bisherige Registrar-Vertragswerk der ICANN wird damit als hohler Popanz enttarnt. Die Domain-Inhaberschaft ist ein virtuelles Gut, das ohne Netz und doppelten Boden existiert. Wobei es ein fast schon lächerliches Detail am Rande ist, dass noch nicht einmal ein direkter Vertrag zwischen ICANN und RegisterFly existiert.
RegisterFly agierte zunächst lediglich als Reseller, scheint dann aber den im Jahr 2004 akkreditierten Registrar Top Class Names übernommen zu haben, dessen Name dann in RegisterFly geändert wurde. ICANN wurde zunächst über den Namenswechsel informiert und erst Monate später über den Wechsel im Management.
Ein typischer Fall einer Akkreditierung "durch die Hintertür" also. Doch wieso die vielen juristischen Beratern der ICANN solche Fälle nicht voraussehen konnten, bleibt ein Rätsel.| < Neuere | Ältere > |
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