Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
30. März 2007
Posted in Internet News
Ein seit dem Jahr 2004 geführter Rechtsstreit zwischen der DVD Copy Control Association (DVD CCA) und Kaleidescape, einem Hersteller hochpreisiger "Home Media Server" (Prospekt bei Kinozuhause) wurde mit einer Niederlage des Kopierschutz-Konsortiums beendet.
Kaleidescape begeht keinen Rechtsbruch, wenn es mit seinen Media Servern interne Kopien von mehreren hundert DVDs erstellt. Diese Kopien, die schon im Jahr 2004 auf den damals ab 27.000 Dollar erhältlichen Geräten gespeichert werden, sind nur durch Umgehung des CSS-Kopierschutzes möglich, argumentierten damals die Kläger.
Das Unternehmen dagegen, das sich nach damaligen Angaben geradezu vorbildlich um alle Lizenzen gekümmert hatte, wollte keine Schuld eingestehen. Die Kopien auf den Festplatten des Servers dienten nur der besseren Performance und sind aus dem geschlossenen System nicht zu entnehmen. Denn selbst die analoge Schnittstelle der Geräte war Dank einer Macrovision-Lizenz nicht für die Erstellung von Kopien zu benutzen
Allerdings hielt die DVD CCA entgegen, dass die Kauf-DVDs nach der Erstellung.ja wieder verkauft werden könnten, denn sie müssen zum Abspielen nicht mehr in dem Media Server einliegen.
Das Gericht entschied nun nach sieben Tagen Verhandlung im Sinne des Kaleidescapes, aber mit einer vielleicht überraschenden Begründung. Das Unternehmen verstößt nicht gegen die CSS-Lizenz des Konsortiums, weil das auf 20 Seiten spezifizierte CSS-Verfahren technisch nicht Teil des Vertrages war. Außerdem habe das Unternehmen genügend unter Beweis gestellt, dass es den Vertrag sinngemäß einhalten will.
Die Komplexität des Vertrages war dabei der größte Fallstrick für die Kläger meint Ars technica. Dieses Machwerk ist angeblich das Ergebnis von über 100 Meetings, bei denen Anwälte der Unterhaltungsindustrie mit Unterstützung von Ingenieuren um Formulierungen gerungen haben, die das eigentliche technische Verfahren verdeckt halten.
Doch das Ergebnis ist ein "verwirrender Standard-Lizenzvertrag, der wesentliche Merkmale der CSS Spezifikation" nicht erwähnt. Und das machte es dem Gericht schließlich einfach, die Klage gewissermaßen aus formalen Gründen abzuweisen.
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