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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die französische Bloggerin, die im vergangenen Jahr von ihrem Arbeitgeber wegen "schwerer Verfehlungen" entlassen worden wor, wurde von einem französischen Gericht rehabilitiert. Ihr Arbeitgeber, ein britisches Wirtschaftsprüfungsunternehmen, muss nun Schadensersatz zahlen und einen Teil der Gerichtskosten übernehmen.

Die 34 Jahre Fremdsprachensekretärin aus Großbritannien hatte unter dem Pseudonym "Petite Francaise" ihr Blog betrieben und sich dabei niemals namentlich zu erkennen gegeben. Ihren französischen Ex-Mann nannte sie nur "Mr. Frog" und ihr gemeinsames Kind "Tadpole" (Kaulquappe).

Auch ihren Arbeitgeber und ihre Kollegen, über die sie immer wieder berichtete, nannte sie nie beim Namen und gab auch sonst keine Informationen, die eine Identifizierung leicht gemacht hätten. Es war anhand des Geschriebenen noch nicht einmal möglich, den Tätigkeitsbereich des Unternehmens zu erkennen.

Doch sie hatte zwei Fotos von sich in dem Blog veröffentlicht. Ihr Arbeitgeber behauptete nach der "Aufdeckung", dass dies genüge, um das Büro erkennbar zu machen. Sie wurde daher zunächst wegen eines "groben Fehlverhaltens" gefeuert. Ein Vorwurf, der später auf die Begründungspunkte "Vertrauensverlust" sowie "schwere Verfehlung" reduziert wurde.

Um das zu belegen, wurde nicht nur auf die Gefahr der Reidentifikation verwiesen. Es wurde auch behauptet, sie habe ihre Arbeitszeit auf dieses Blog verwendet. Und weil sie in einem Posting auf eine Affaire zu sprechen kam, die sich in einem Hotel ereignete, wurde auch die Vermutung aufgestellt, sie habe sich dazu unberechtigt von der Arbeit entfernt.

Doch die Beweise für eine schwere Verfehlung, die eine Kündigung rechtfertigt hätten, scheint der Arbeitgeber damit nicht erbracht zu haben. Daher gab das Gericht der Petite Anglaise recht und verdonnerte das Unternehmen zur Zahlung von 44.000 Pfund (65.000 Euro). Außerdem muss das Unternehmen dem französischen Staat sechs Monate Arbeitslosenunterstützung ersetzen.

Die 34 Jahre alte Frau wiederum hat aufgrund der Ereignisse zwei Buchverträge unterzeichnet, die einem Wert von 500.000 Pfund (ca. 740.000 Euro) entsprechen. Allerdings sollte das für andere Blogger nicht der einzige Grund sein, nun ihren Arbeitgeber über ihre "Nebentätigkeiten" zu informieren.



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