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Auf Anregung des Büros des Rechnungsprüfers von New York soll Google ein interessanter Vorschlag aus den Reihen der Anteilseigner unterbreitet werden: Eine Selbstverpflichtung der Suchmaschine zur Einhaltung von Mindeststandards der Informationsfreiheit und des Datenschutzes. Ein Vorschlag, den sich im übrigen auch die Betreiber anderer Suchmaschinen zu Gemüte führen sollten.

Der "Comptroller" der Stadt New York verwaltet in verschiedenen Vermögensfonds zur Altersvorsorge der städtischen Angestellten immerhin etwa 486.000 Google-Anteile - was nach heutigem Stand mehr als 220 Millionen Dollar entspricht. Wenn also das Papier beim nächsten "Shareholder Meeting" am 10. Mai vorgestellt wird, dann werden die darin enthaltenen Punkte sicher Beachtung finden.

Wobei es nicht sicher ist, ob dem Google-Management an dieser Diskussion gelegen sein wird. Beinhaltet doch die Forderung nach Mindeststandards implizit die Aussage, dass selbst diese Mindeststandards bisher nicht eingehalten werden.

Konkret fordert das Papier die Umsetzung der folgenden sechs Forderungen:

  1. Daten, die zur Identifizierung individueller Anwender dienen können, sollten in solchen Ländern nicht gespeichert werden, in denen das Rechtssystem Strafen für die Verbreitung politische Informationen zulässt.
  2. Das Unternehmen (Google) wird sich nicht in "pro-aktiver Zensur" üben.
  3. Das Unternehmen wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Zensurforderungen zu widerstehen. Es wird nur solchen Forderungen nachkommen, die auf rechtlich geregelter Grundlage verlangt werden.
  4. Die Anwender müssen klar informiert werden, wenn eine Regierung die Filterung oder sonstige Zensur von Inhalten verlangt hat, nach denen ein Anwender sucht.
  5. Die Anwender sollten über die Praktiken bei der Speicherung von Daten informiert werden. Das gilt auch für das Vorgehen bei der Weitergabe dieser Daten an Dritte, oder der gemeinschaftlichen Nutzung dieser Daten mit Dritten.
  6. Das Unternehmen wird alle Fälle dokumentieren, bei denen es sich rechtlich verbindlichen Forderungen nach Zensur beugte, und diese Dokumentation öffentlich zugänglich machen.

Es dürfte offensichtlich sein, dass Googles Aktivitäten in China unter Anlegung dieser Selbstverpflichtung stark überarbeitet werden müssten. Doch auch in anderen politischen Systemen gäbe es für die Suchmaschine Nachholbedarf. Denn Google folgt beispielsweise in Deutschland schon seit Jahren Forderungen von Regierungsstellen, bei denen es um die Filterung verbotener politischer Informationen geht. Erkennbar wird das meist beim Vergleich der Ergebnisse von google.de und google.com.

Bei den entsprechenden Suchen wird zwar am Ende der Seite ein entsprechender Hinweis geliefert (Beispiel), doch die unter Punkt 6 geforderte Dokumentation der Gesamtheit aller geforderten Zensurmaßnahmen unterbleibt. Womit es leider auch unmöglich wird, das Ausmaß der jeweiligen staatlichen Kontrolle einzuschätzen.



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