Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
03. Mai 2007
Die US-Musikindustrie lässt wirklich keine Gelegenheit aus, die eigenen Kontrollansprüche auszuleben - und sei es auf Kosten der eigenen Interessen. Neuestes Beispiel: Der Online-Musikdienst Pandora, Teil des seit dem Jahr 2000 aufgebauten "Music Genome Project", soll künftig alle Anwender aussperren, deren IP sich nicht einem US-Provider zuordnen lässt.
Dabei dient Pandora ganz sicherlich dem Interesse der Musikwirtschaft, wenn es den Zuhörern hilft, die zum eigenen Geschmack passende Musik zu finden. Denn die Aufgabe des des Music Genome Projektes besteht darin, Musikstücke nach einheitlichen Merkmalen zu bewerten und zu systematisieren, um dann zu den bestehenden Vorlieben der Zuhörer weitere Empfehlungen geben zu können.
Fast 400 verschiedene Merkmale werden bei der Analyse eines Stücks berücksichtigt und etwa 50 Bewerter aus dem professionellen Umfeld sind damit beschäftigt, die entsprechenden Einschätzungen vorzunehmen. Oft erfolgt das bei den einzelnen Musikstücken sogar mehrfach, um die Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu erhöhen.
Die Empfehlungen, die Pandora auf dieser Grundlage liefert, haben sicher schon zu manchem CD-Kauf geführt. Doch das ist den Rechteinhabern in den USA offenbar so lange egal, als diese Käufe nur einem im Ausland agierenden Arm der Musikindustrie zugute kommen.
Daher verlangen sie auf Grundlage des US-Rechts, dass die von Pandora bezahlten Musik-Lizenzen (Online-Radio) nur auf US-Rechnern genutzt werden können. Denn das Gesetz schreibt es den Rechteinhabern nur im Fall der US-Bürger vor, dass sie solche Radiolizenzen vergeben müssen. Die Bereitstellung von Lizenzen für Musik im globalen Internet wird dagegen vom US-Gesetz nicht vorgesehen. Also darf Pandora.com auch nicht mehr weltweit genutzt werden.
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