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14. Mai 2007
Das britische Innenministerium hat interessierte Parteien zu einer offenen Konsultation (PDF-Dokument) aufgerufen, bei der es um die Einführung eines Verbots für "visuelle aber nicht fotografische Abbildungen von Kindesmissbrauch" geht.
Gemeint sind damit computer-generierte oder auch gezeichnete Darstellungen, wie sie die Polizei bei ihren Ermittlungen offenbar reihenweise neben tatsächlich kinderpornografischen Darstellungen findet. Solche Bilder werden in den einschlägigen Kreisen zunehmend "genutzt", heißt es von Seiten der Strafverfolger, aber die Beamten haben keine rechtliche Handhabe gegen solche Materialien.
Der vom Innenministerium gemachte Vorschlag sieht es vor, dass der Besitz solcher Bilder künftig mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die Höchststrafe für den Besitz "echter" Kinderpornos liegt in Großbritannien bei 10 Jahren. Die zur Diskussion aufgeforderten Parteien sollen sich nun äußern, ob sie ein solches Gesetz als Erweiterung der Jugendschutzgesetze einführen möchten beziehungsweise als eigenständiges Gesetz, oder ob sie lieber generell auf ein solches Verbote verzichten möchten.
Die Diskussion dieser Frage dürfte dabei nicht sehr einfach sein, denn die Grenze zur künstlerischen Darstellung dürfte in einem Gesetz schwer zu definieren sein. Zumal es schwer fällt, objektive Kriterien für möglicherweise strafbare Inhalte zu definieren. Denn wie will man beispielsweise das Alter einer gezeichneten Figur bestimmen, oder die Intention ihres Zeichners?
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