suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Die deutschen Verbraucherzentralen haben unter Regie ihres Dachverbands vzbv (Verbraucherzentralen Dachverband) einen interessanten Vorstoß gestartet (Pressemitteilung). Die Verbraucherschützer wollen die Rechte der Verbraucher vor dem immer aggressiveren Zugriff der Urheberrechtsindustrie schützen.

Und aus diesem Grund greift der vzbv nun zu juristischen Mitteln - der sonst wichtigsten Waffe der Urheberrechtsindustrie. Dazu wurden zunächst einmal die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Anbieter iTunes, T-Com, Nero und ciando überprüft, um sie aus dem Blickwinkel der Verbraucherrechte zu analysieren.

Bei dieser Analyse zeigte sich aus Sicht der Verbraucherschützer allerdings Erschreckendes. In Verbindung mit dem derzeitigen Urheberrecht kommen sie zu dem Schluss, dass nicht der Gesetzgeber über das Recht auf Privatkopie entscheidet , sondern faktisch die anbietenden Unternehmen.

Aus diesem Grund hat sich der vzbv dazu entschlossen, die Unternehmen wegen konkreter Rechtsbrüche abzumahnen und Änderungen an den Vertragsgrundlagen einzufordern. Die Forderungen sind dabei durchaus in der Lage, die Geschäftsmodelle der Unternehmen in Frage zu stellen, wie die konkret gelieferten Beispiele zeigen:

  • "iTunes: 1) Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden. 2) Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 3) Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 4) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

  • Deutsche TelekomAG, T-Com : Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.

  • Nero: 1) Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort. 2) Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.

  • ciando: 1) Der Weiterverkauf des Contents wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Nach erfolgreichem Download ist ein Rücktritt des Nutzers vom Vertrag ausgeschlossen."

Nun wird man abwarten müssen, wie die Unternehmen auf diese Abmahnungen reagieren. Wobei kaum damit zu rechnen ist, dass die angeschriebenen Firmen widerstandslos in die Forderungen einwilligen werden. Doch damit dürften auch die Verbraucherschützer kaum rechnen.

Ihre Aktion dient wohl vielmehr dazu, dem Verbraucher das Problem zu verdeutlichen, ihn über die Gefährdung seiner Rechte zu informieren. So ist es auch besser zu verstehen, wenn die Abmahnungen des Bundesverbandes mit einem Aufruf an die Verbraucher einhergehen, sich mit Hilfe von Musterbriefen (auch Mails) direkt an die Minister Zypries und Seehofer zu wenden, um diesen verdeutlichen, dass nicht nur Musikverlage zu ihren Wählern gehören.



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...