Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
14. Juli 2006
Posted in Internet News
Es gibt Fälle von Domain-Streitigkeiten, bei denen man nicht weiß, über was man sich mehr wundern muss: Über die Dreistigkeit eines Domain-Inhabers, der auf die Bekanntheit einer fremden Marke setzt, oder über den Markeninhaber, der ungerührt vortragen muss, er sehe in in der strittigen Domain eine Verwechslungsgefahr. Ein solcher Fall wurde vom Bankhaus Goldman Sachs gerade der Schlichtungsstelle NAF (National Arbitration Forum) vorgetragen. Goldman Sachs verlangt von einem Mann aus den Niederlanden die Herausgabe der Domain goldmansex.com, unter der dieser eine Art Städteführer für Sex-Angebote betreibt. Der Domain-Inhaber setzt dabei fraglos auf die Bekanntheit des Markennamens und spekuliert wohl auch, dass die englische Aussprache des Namens diesen Eindruck und die Behaltensleistung noch verstärkt. Die Banker wollen verständlicherweise dieses (Wort-) Spiel nicht unterstützen. Doch die juristischen Richtlinien der Schlichtungsstelle (hier: UDRP) machen es notwendig, mit einer "verwirrenden Ähnlichkeit" von Domain und Markennamen zu argumentieren. Auch wenn von einem Bankhaus wie Goldman Sachs sicher niemand Sex erwarten würde.
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