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11. Juni 2007
Posted in Internet News
Laut einem am Wochenende veröffentlichten Bericht der New York Times hat das US-Justizministerium in einem kartellrechtlichen Streitfall eindeutig Position für Microsoft bezogen. Der stellvertretende Justizminister Thomas Barnett soll sogar Justizminister der Bundesstaaten angeschrieben haben, um auf diesem Wege Beschwerden Googles gegen Microsoft zu entkräften, und um die Minister von näheren Untersuchungen dieser Beschwerden abzuhalten.
Es geht bei dieser Beschwerde wohl um die neue, verbesserte Suchfunktion in Windows Vista, die den Betrieb von der Google Desktop-Suche erschwert. Die im Betriebssystem verankerte Suche Microsofts lässt sich nicht deaktivieren und die gleichzeitige Indexierung beider Systeme bremst das Betrieb aus.
Mit der von Google wahrgenommenen Konsequenz, dass der Benutzer keine Anreize mehr für den Einsatz eines konkurrierenden Suchsystems unter Vista erkennen kann.
Im Grunde handelt es sich damit um eine ähnliche Situation, wie sie sich in den 90er Jahren zwischen dem Microsoft und dem Browser-Hersteller Netscape ergab. Netscape, Hersteller einer kostenpflichtigen Browser-Software, sah sich von Microsoft ausgebootet, nachdem der Internet Explorer zum festen Bestandteil des Betriebssystems gemacht worden war. Durch diese Integration begründete Microsoft seine bis heute spürbare Monopol-Stellung auf dem Browser-Markt.
Wie die New York Times im Zusammenhang mit der neuen Beschwerde vorsichtig formuliert, hat sich aber seit der Machtübernahme durch US-Präsident Bush einiges verändert. Die amtierende Regierung hat im Vergleich zur Clinton-Administration eine scharfe Kursänderung vorgenommen. Während unter Clinton noch eine Teilung des Unternehmens beschlossen worden war, kam es kurz nach den Terroranschlägen 2001 zu einer schnellen Schlichtung, die weit hinter den früheren Forderungen der Gerichte zurückblieb.
Microsoft blieb im Rahmen dieser Schlichtung von Strafen weitgehend verschont, musste allerdings der Einhaltung von Auflagen zustimmen und eine gerichtliche Kontrolle dieser Zusagen akzeptieren.
Google wiederum erkennt in der für Dritthersteller behindernden Integration der Suchfunktion einen Verstoß gegen diese Auflagen. Doch Barnett widerspricht dem in seinem Schreiben an die Justizminister und benutzt Microsofts eigene Argumente, um diese Behauptungen zu widerlegen.
Ein bisher nicht dagewesenes Novum für die Kartellhüter der Bundesstaaten, das noch dazu ein gewisses Gschmäckerl hat, denn der stellvertretende Justizminister war vor seiner Amtszeit Mitglied der Kanzlei, die Microsoft bereits in mehreren Kartellverfahren verteidigte.
Doch vermutlich hat Barnett mit seinem Schreiben ohnehin das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen wollte. Denn nun wollen einige der angeschriebenen Justizminister erst recht eine Untersuchung durchführen, mit der Googles Behauptungen geprüft werden.
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