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Google reagiert nach fast einem Monat Bearbeitungszeit auf die Anfrage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der sich als Vorsitzender der europäischen Arbeitsgruppe Artikel 29 (Datenschutzgruppe) bei der Suchmaschine nach der fragwürdigen Praxis der Vorratsdatenspeicherung von Suchaufträgen erkundigte.

Die Antwort (PDF) Googles soll wohl wie gewohnt fast kumpelhaft vermitteln, dass Google ein "gutes" Unternehmen ist. Doch was die Antworten auf die konkreten Fragen angeht, so muss man das Schreiben als Farce bezeichnen.

Das zeigt sich schon im dazugehörigen Blog-Posting der Suchmaschine, das mit der Frage "Wie lange sollte Google Fragen speichern?" überschrieben wird. Diese Frage war nicht der eigentliche Gegenstand des europäischen Schreibens (PDF).

Dort ging es zunächst nicht um die Dauer der Speicherung, sondern vielmehr um die grundsätzliche Begründung, wozu die Datenspeicherung überhaupt sein muss: Die Arbeitsgruppe "ist höchst gespannt auf Googles juristische Rechtfertigung für die Speicherung von Server Logs im Allgemeinen".

Denn Schaar wies in diesem Zusammenhang auch deutlich auf die gemeinsame europäische Erklärung zum Thema "Datenschutz und Suchmaschinen" ("Resolution on Privacy Protection and Search Engines", PDF) des vergangenen Jahres hin. In dieser Resolution, der sich die Datenschutzgruppe verpflichtet fühlt, wird verlangt, dass von den Suchmaschinen überhaupt keine Informationen über Suchen gespeichert werden, die mit bestimmten Anwendern in Verbindung gebracht werden können.

Doch auf diesen wichtigen Punkt geht das Schreiben Googles erst gar nicht ein, sondern beschreibt die rechtliche Situation in Europa als unklar, die eigenen Informationsansprüche als voll gerechtfertigt und die ganze Frage nach der juristischen Rechtfertigung als kaum zu lösendes Problem, da Google sich nicht an den Gegebenheiten in jedem Land orientieren kann.

Die Empfänger des Schreibens in Brüssel dürften von dieser Antwort entsprechend enttäuscht sein. Auch wenn Google großherzig die ursprünglich genannte Speicherungszeit von "18 bis 24 Monaten" auf "18 Monate" reduziert. Wobei Google schon die erstgenannte Phase bisher nicht eingehalten hat. Im gerade überprüften Testkonto von intern.de werden in der Web History beispielsweise Suchen gespeichert, die vor fast 27 Monaten eingegeben wurden.

Es ist daher erwartbar, dass dies noch nicht der letzte Kontakt der Datenschutzgruppe mit Google war. Und wenn Google seine Praxis der Datenspeicherung beibehalten will, ohne dabei europäisches Recht zu verletzen, dann wird wohl nur ein Weg übrig bleiben: Die Suchmaschine muss auf ihren Safe Harbor-Status verzichten, der sie zur Einhaltung europäischen Rechts verpflichtet.

Stattdessen muss Google dann vor dem Transfer der Daten in die USA von den Anwendern eine Zustimmung (nach Log-In) zu diesem Transfer verlangen. Dass die europäischen Datenschützer sich aber längere Zeit mit hohlen Phrasen abspeisen lassen, scheint jedenfalls so gut wie ausgeschlossen.



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