Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
13. Juni 2007
Der seit dem Jahr 2001 geführte Streit zwischen dem kleinen Unternehmen MercExchange und eBay geht in die nächste Runde. Nachdem zuvor der US Supreme Court in einer wenig eindeutigen Entscheidung (PDF) eine Neuverhandlung beschlossen hat, muss jetzt ein Bundesrichter prüfen, ob das Auktionshaus in den USA weiterhin den Sofort-Kauf von Artikeln anbieten darf.
Für Kritiker des US-Patentwesens liegt es dabei auf der Hand, dass MercExchange ein Paradebeispiel für einen so genannten "Patent-Troll" abgibt. Der Gründer des Unternehmens hat im Jahr 1998 ein Patent (USPTO 5.845.265) "beantragt, das ein mit einem Netzwerk verbundenes Verkaufs- und Auslieferungssystem samt aller Möglichkeiten der digitalen Ablichtung und der Datenerfassung beschreibt.
Dieses Patent wurde im Jahr 1999 auch bestätigt und daraufhin an einige, wenige Unternehmen in den USA lizenziert. Das Auktionshaus eBay dagegen, das seit dem Jahr 1995 Online-Auktionen betreibt, hat sich geweigert, Lizenzgebühren zu zahlen. Wobei sich der daraus entwickelnde Rechtsstreit in erster Linie auf die Möglichkeit des Sofort-Kaufs konzentriert, die in dem fraglichen Patent als mögliche Option eines Handels beschrieben wird.
Tatsächlich erhielt der Kläger in letzter Instanz auch Recht. MercExchange wurde eine Schadensersatzforderung in Höhe von 35 Millionen Dollar zugestanden. Doch ein Punkt blieb ungeklärt: Darf eBay das Verfahren nach Zahlung der Strafe weiter benutzen, oder nicht? Bei dieser Frage stand im Vordergrund, dass MercExchange das Patent selbst nicht nutzt und daher auch keinen weiteren Schaden durch eBay erfährt.
Doch der Kläger - der wie gesagt schon etwa eine Handvoll Lizenznehmer gefunden hat - sieht sich der Möglichkeit beraubt, eine exklusive Lizenz anzubieten, solange eBay das Verfahren weiter nutzt. Daher sieht sich MercExchange auch weiter geschädigt. Der Supreme Court, der sich mit eben dieser Frage beschäftigen musste, entschied sich für ein klares Jein: Einerseits war es nicht gerechtfertigt, dass ein Bezirksgericht die weitere Nutzung des Verfahrens gestattete. Doch andererseits durfte ein Bundesgericht als nächste Instanz auch nicht pauschal die Nutzung des Verfahrens verbieten.
Das Höchste US-Gericht gab damit den Ball wieder an das Bundesgericht zurück. Und dort haben Kläger und Beklagte schon wieder die verschiedensten Anträge gestellt. Wobei eBay auf eine Aussetzung des Verfahrens drängt, bis das US-Patentamt auf Anregung des Auktionshauses eine Überprüfung des Patents vorgenommen hat.
Ein Vorgang, der bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen kann und daher dem Richter sicherlich verlockend erscheint. Doch MercExchange wird das wohl kaum widerstandslos zulassen.
Zumal sich in der Zwischenzeit eine Hedge Fonds bei dem Unternehmen eingekauft hat und auf weitere Zahlungen eBays hofft. Denn das ist der eigentliche Hintergrund des Verfahrens: Dürfen die Inhaber von Patenten den Gebrauch ihres Patentes verbieten oder nicht? Wenn sie es dürfen, werden die Opfer von Patent-Trollen noch erpressbarer, als sie es jetzt schon sind.
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