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25. Juni 2007
Posted in Internet News
Die Bürgerrechtsbewegung EFF zeigt sich hocherfreut: Die Verhandlungen bei der WIPO in Genf bezüglich eines "Broadcasting Treaty" scheiterten mangels gemeinsamer Grundlage bei den Positionen der Verhandlungspartner.
Der Staatsvertrag, der vor allem urheberrechtliche Probleme des Rundfunks im Internet-Zeitalter klären soll, ist damit zwar nicht gestorben. Doch mit einem beschleunigten - beziehungsweise nach Ansicht der EFF "vorschnellen" - Inkrafttreten ist damit nicht mehr zu rechnen. Dabei war schon für November eine abschließende Vereinbarung des Vertrages vorgesehen.
Schon seit Monaten warnen die Bürgerrechtler vor dem Zustandekommen dieses Vertrages. Denn ihrer Meinung nach soll dieser "Treaty" unter anderem als Hebel für die beschleunigte Einführung des Kopierschutzes CPCM (Content Protection & Copy Management) im digitalen Fernsehen genutzt werden. Es wäre beispielsweise denkbar gewesen, den Einsatz des CPCM in allen Wiedergabegeräten zwingend vorzuschreiben.
Doch unter den teilnehmenden Regierungsvertretern in Genf gab es keine Einigkeit. Noch nicht einmal darüber, ob dieser Staatsvertrag nur die konventionellen Verbreitungsformen (terrestrischer Rundfunk, Kabel, Satellit) schützen soll, oder auch die Distribution im Internet.
Dass es in diesen Fragen keine Einigung gibt, dürfte nicht nur einige Industrivertreter (z.B. Intel und Verizon) und Verbraucherschützer freuen. Denn immerhin war es der Wunsch der EU-Vertreter, den "Broadcastern" immer ein Recht an den ausgestrahlten Inhalten zu geben, selbst wenn sie nicht selbst die Urheber dieser Inhalte sind. In Verbindung mit einem technisch wirksamen Kopierschutz hätte dies das Ende der Privatkopie bedeuten können.
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