LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Obwohl Microsoft bereits einige Änderungen in seinem Betriebssystem Vista angekündigt hat, die eine Benutzung anderer Desktop-Suchmachinen erleichtern sollen, gibt sich Google noch nicht zufrieden. In einer gerichtlichen Anhörung forderten die Google-Anwälte gestern, dass die im Jahr 2002 in Kraft getretene Schlichtungsvereinbarung im Kartellverfahren gegen Microsoft erweitert werden soll.

Dieses "Consent Decree" soll auch das Betriebssystem Vista und die dort aufgetauchten Probleme mit Suchilfen von Drittherstellern behandeln. Die geforderte Ausweitung der Schlichtungsvereinbarung würde Googles Position im Fall weiterer Beschwerdeverfahren bedeutsam stärken.

Doch ob die Vorsitzende Richterin diesen Antrag akzeptiert, ist eine andere Frage. Denn noch wurde gar nicht geklärt, ob die von Google bemängelten Probleme wirklich im Rahmen des "alten" Kartellverfahrens zu behandeln sind. Dort ging es ja um den Netscape-Browser, der durch die Einbindung des Internet Explorers sehr schnell an Marktanteilen verlor.

Im Kartellverfahren wurde es Microsoft dann vorgeworfen, seine Monopolstellung im Bereich der Betriebssysteme zur Schädigung eines Wettbewerbers eingesetzt zu haben. Bei der Beschwerde Googles dagegen geht es um eine Suchfunktion Microsofts, die auch bisher schon Teil des Betriebssystems war. Google möchte in diesem Fall durch eine eigene Anwendung die Suchfunktion Microsofts überflüssig machen.

Doch beim neuen Betriebssystem Vista scheint Google damit auf technische Probleme zu stoßen. Microsoft hat bezüglich der Beschwerde Googles zwar teilweise eingelenkt und Änderungen angekündigt. Doch diese Änderungen betreffen eher die Integration anderer Suchhilfen in die Nutzeroberfläche Vistas. Eine Deaktivierung der eigenen Suchfunktion bleibt dagegen weiterhin unmöglich.

Außerdem blieb bei diesem Einlenken Microsofts unberücksichtigt, dass nach den Angaben Googles die parallele Benutzung der Suchfunktion eines dritten Herstellers zu einer Verlangsamung des gesamten Systems führt.

Wenn der Microsoft-Konkurrent nun aber eine Ausweitung der Vereinbarung verlangt, dann müsste das Gericht im Fall künftiger Beschwerden viel genauer prüfen, ob Microsoft gegen das Abkommen verstößt. Und Google würde sich durch diese einfache Erweiterung der Vereinbarung einen Rechtsstreit ersparen, der im Fall Netscapes von 1998 bis 2002 andauerte.



Dieser Beitrag wurde gesperrt. Es kann kein Kommentar abgegeben werden.

am häufigsten aufgerufen...