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27. Juni 2007
Posted in Internet News
Die Forderung Googles, man möge gerichtlicherseits das Betriebssystem Vista und die von Google dort beobachteten Probleme mit Suchilfen anderer Hersteller auch als Teil der 2002 in Kraft getretenen Schlichtungsvereinbarung mit Microsoft behandeln, wurde von der Vorsitzenden Richterin brüsk zurückgewiesen.
Richterin Colleen Kollar-Kotelly, die schon für die Aushandlung dieser Schlichtungsvereinbarung zuständig war, und die im Jahr 2001 nach den Terrorangriffen auf die USA auf ein schnelles Ende des Verfahrens drängte, sieht sich nicht zuständig für Googles Beschwerden.
Ihrer Meinung nach muss sie im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren gegen Microsoft vorrangig die Interessen der Verbraucher schützen. Die Suchmaschine aber ist nicht einmal Verfahrensbeteiligter und muss demnach sich selbst um eine gerichtliche Entscheidung bemühen, wenn es sich durch Microsoft unfair behandelt sieht.
Eine klare und im Grunde auch nachvollziehbare Position, die eigentlich auch für Google hätte absehbar sein müssen. Wie so oft in solchen Fällen muss man also vermuten, dass die Forderung Googles eher einen anderen Zweck verfolgte, als den angegebenen.
Möglicherweise sollte hierdurch
nur erneut in die Öffentlichkeit getragen werden, dass sich die
Suchmaschine in ihrer Konkurrenz zu Microsoft unfair behandelt sieht,
und dass Microsoft bei der Bekämpfung von Wettbewerbern nach wie vor
auf Waffen setzt, wie sie schon gegen Netscape zum Einsatz gebracht
wurden. Dieses Ziel dürfte Google nach der Abweisung durch die
Richterin erst recht erreicht haben.
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