Preispiraten Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!

Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!

Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.

 

Das Vorbild der Tanya Andersen scheint Schule zu machen. Auch eine weitere Frau, die sich von der Musikindustrie zu Unrecht der Musik-Piraterie bezichtigt sieht, wirft nun den Klägern ein formales Fehlverhalten vor. Die vom Verband der Musikindustrie RIAA beziehungsweise den klagenden Labels beauftragten Privatermittler sollen ohne notwendige Lizenz gehandelt haben.

Den gleichen Vorwurf erhebt auch Frau Andersen in ihrer Gegenklage gegen die Musikindustrie. Die im aktuellen Fall klagende Rhonda Crain gibt in ihrem erweiterten Antrag entsprechend an, sich auf diese "neuen Erkenntnisse" zu stützen, denn sie habe jetzt erst erfahren, dass die Musikunternehmen möglicherweise illegale Ermittler beauftragt hatte.

Im Fall Crain erhält dieser Vorwurf aber noch eine andere Qualtität, denn im Klageschreiben gegen die Großmutter wurde eine Liste von 500 Dateien vorgelegt, bei denen es sich angeblich um illegal kopierte Musikstücke gehandelt haben soll. Doch nach Angaben von Crain handelt es sich dabei teilweise nicht einmal um Audiodateien.

Und für die Musikstücke, die die Ermittler angeblich bei ihren Online-Recherchen auf dem Rechner der Frau fanden, werden nicht einmal die Schutzansprüche der Kläger belegt.

Wenn nun noch der Nachweis erbracht wird, dass die Privatermittler ohne staatliche Genehmigung arbeiteten, dann wird die gesamte Beweisführung der Kläger in Frage gestellt. Denn dann haben illegale Ermittler fehlerhafte Beweise geliefert und auf dieser Basis noch dazu gegen eine Unschuldige geklagt. Eine Kombination, die keinem Gericht gefallen dürfte. Schon gar nicht einem Geschworenengericht, wie es von Crain für die Verhandlung beantragt wurde.



Dieser Beitrag wurde gesperrt. Es kann kein Kommentar abgegeben werden.

am häufigsten aufgerufen...