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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Perfect10, ein populärer Anbieter von Nacktbildern und Soft-Pornos, ist mit einer Klage gegen Mastercard und Visa gescheitert. Der Dienstleister hatte bei den Kartengesellschaften eine Mitschuld für illegal reproduzierte Fotos gesehen, wenn diese Bilder auf Sites veröffentlicht wurden, auf denen eine Zahlung per Kreditkarte akzeptiert wird.

Schon in 1. Instanz war die Klage abgewiesen worden und auch die drei Richter des Berufungsgerichts konnten bei den Kartengesellschaften keine Mitschuld erkennen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Kartengesellschaften - im Unterschied zu Suchmaschinen - keine Anwender auf bestimmte Inhalte lenken und sie beteiligen sich damit auch nicht an der Distribution illegaler Werke.

Der Hinweis auf die unterschiedliche Rechtslage bei Suchmaschinen erfolgt, weil Perfect10 sich seit Jahren auch im Rechtsstreit mit Google befindet. Der Suchmaschine wird ebenfalls vorgeworfen, die Verbreitung von Raubkopien der Nacktbilder zu fördern, weil sie selbst Thumbnails solcher "Raubkopien" herstellt und weil sie Links zu Seiten bereithält, auf denen diese Bilder veröffentlicht werden.

Erst vor wenigen Wochen war ein weiteres Berufungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erstellung und Benutzung von Thumbnails nicht zu beanstanden ist. Doch das Gericht hat die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Links an die untere Instanz zurückgegeben. Dort soll nun entschieden werden, ob Google im Einzelfall Kenntnis von der Illegalität erhalten hat und dennoch die Praxis der Verlinkung fortsetzte.

Wobei dabei sicher auch die Frage zu klären ist, ob die Suchmaschine im Zweifelsfall von sich aus eine Prüfung der Legalität der Inhalte vornehmen müssen. Denn nach der Argumentation der drei Richter im aktuellen Fall ist Google ja durch seine Links an der Verbreitung der Materialien selbst beteiligt und hat damit vielleicht auch weitere Prüfungspflichten.



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