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Ein US-Berufungsgericht hat das im August 2006 von Richterin Anna Diggs Taylor erlassene Urteil gegen die Abhörmaßnahmen des Nachrichtendienstes NSA wieder aufgehoben. Das Verfahren soll an das Gericht erster Instanz verwiesen und dort nach Auffassung von zweien der drei Richter rundweg abgewiesen werden.

Die Entscheidung ist eine klare Niederlage für die Bürgerrechtsbewegung ACLU, die im vergangenen Jahr den Sieg erstritten hatte. ACLU hatte gegen die Überwachungsmaßnahmen gegen US-Bürger geklagt und Richterin Raylor hatte die Klage bestätigt, denn auch sie kam zum Ergebnis, dass diese vermutlich massenhaft durchgeführten Überwachungsmaßnahmen gegen US-Recht verstoßen.

Taylor war nach ihrem Urteil sowohl von Vizepräsident Cheney als auch von Justizminister Gonzales öffentlich gerügt worden. Die neue Entscheidung scheint diese Kritik zu bestätigen. Doch CNet weist daraufhin, dass die beiden Richter des Berufungsgerichts, die das frühere Urteil mit ihrer Entscheidung aufheben, beide noch von US-Präsident Reagan eingesetzt worden waren.

Der dritte Richter, der die Position seiner beiden Kollegen deutlich kritisiert, wurde dagegen von Präsident Clinton berufen. Das Magazin will damit wohl verdeutlichen, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die wahrscheinlich auch von parteipolitischen Überzeugungen geleitet wird. Dafür spricht auch die Begründung für die Klageabweisung: Die beiden Richter halten die Klage aufgrund eines formaljuristischen Problems für nicht zulässig.

ACLU sei nicht zu der Klage legitimiert, weil die Organisation selbst nicht nachweislich von den Abhörmaßnahmen betroffen war. Dieses Argument entkräftet der dritte Richter zwar und belegt anhand früherer Entscheidungen, dass die potentielle Gefährdung als Klagebegründung schon ausreicht. Doch mit dieser Ansicht steht er im Richtergremium allein.

Allerdings wird die Entscheidung vermutlich keinen Einfluss auf die anderen noch anhängigen Klagen gegen das Überwachungsprogramm haben. Namentlich nicht auf die Klage der Bürgerrechtsbewegung EFF, denn die kann sich auf Aussagen von Betroffenen stützen und ist damit zur Klage legitimiert.



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