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15. August 2007
Posted in Internet News
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters wurde der frühere Betreiber des Musikhandels Allofmp3.com von einem russischen Gericht freigesprochen. Das Gericht schloss sich demnach der Auffassung des Beklagten an, dass der gesamte Handel mit MP3-Musikstücken auf der Grundlage legaler Lizenzvereinbarungen beruht.
Ein Umstand, der von den Musikverlagen und ihren Verbänden weltweit bestritten wird. Dem russischen Gericht genügten jedenfalls die Vereinbarungen zwischen Allofmp3.com und den russischen Rechteverwertern, die die Grundlage für den Online-Verkauf der Musik bilden. Auch wenn die Verträge der russischen Agenturen zu Vor-Internet-Zeiten festgeschrieben worden waren.
Das Gericht ging sogar soweit, die Strafverfolger des Landes zu rügen, die in ihren Ermittlungen gegen Allofmp3.com zu weit gegangen sein sollen. Womit sich nun (vorläufig?) eine recht verwickelte Situation ergibt: Die USA üben wegen des Musikhandels bei Allofmp3.com Druck auf Russland aus und machen einen Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO von einer Einstellung des Dienstes abhängig.
Diese Einstellung ist in der Zwischenzeit zwar erfolgt, könnte aber nach der Entscheidung des Gerichts wieder rückgängig gemacht werden. Gleichzeitig sind in der Zwischenzeit einige weitere Dienste entstanden, die als Ableger von Allofmp3.com zu sehen sind, die aber unter anderen Adressen agieren.
Und nun entscheidet ein russisches Gericht auch noch, dass schon der Handel unter Allofmp3.com rechtens ist. Ein Urteil, das die Verhandlungen zwischen den USA und Russland sicher nicht vereinfacht. Doch man wird wohl abwarten müssen, ob es in Russland Bestand hat.
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