Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
17. August 2007
Schlechte Nachrichten für BMG (Bertelsmann) und alle anderen Mitglieder des Verbands der US-Musikindustrie, RIAA: Die behinderte Mutter Tanya Andersen hat ihre bereits vor Wochen beantragte Klage gegen die Musikverlage und ihren Verband nicht nur ausgeweitet.
Andersen beantragt jetzt außerdem, dass diese Klage den Status einer Sammelklage erhält. Mit diesem Schritt könnte sich die Strategie der massenhaften, juristischen Verfolgung von P2P-Nutzern zum Bumerang entwickeln. Denn sollte Andersen mit ihrer Klage durchdringen, so könnten möglicherweise die bisherigen Zwangs-Schlichtungen der Musikindustrie und ihrer Anwälte einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Wie viele dieser Schlichtungsfälle es insgesamt gibt, kann kaum gesagt werden. Laut Wikipedia wurden im vergangenen Jahr schon über 20.000 Fälle gezählt, bei denen Musikverlage Klage beantragt hatten. Diese Klagen dienen in aller Regel als Grundlage zur Erwirkung einer Verfügung gegen Provider. Denn nur so können die Kläger die Adressen der ansonsten unbekannten Internet-Nutzer ausfindig machen.
Abgeschlossene Schlichtungen, wie sie von den RIAA-Anwälten regelmäßig zur Vermeidung eines noch wesentlich teureren Verfahrens angeboten werden, zählte man im vergangenen Jahr dagegen erst etwa 2.500. Bei jeder dieser Schlichtungen wurden nach bisherigen Informationen jeweils mehrere tausend Dollar Schadensersatz gezahlt.
Die Klage der zu Unrecht beschuldigten Andersen macht es den RIAA-Mitgliedern nun aber zum Vorwurf, schon bei der Beweissammlung geschludert zu haben. Das betrifft etwa den Punkt, dass die von privaten Ermittlern gesammelten "Beweise" im Grunde gar keine sind. Und, dass diese privaten Ermittler nicht über die notwendigen Zulassungen für ihre Ermittlungen verfügen.
Sollte Andersen ihre Behauptungen nachweisen können, dann würde sich das bisherige Vorgehen der Musikindustrie als rechtswidrig erweisen. Die Klage der behinderten Mutter spricht in diesem Zusammenhang sogar von Betrug. Ein derart systematisches und rechtswidriges Vorgehen würde voraussichtlich mindestens zu einer Rückzahlung der Schlichtungssummen führen.
Vielleicht wäre sogar eine Entschädigung der Betroffenen denkbar. Eines aber ist auf jeden Fall sicher: Ein Rechtsstreit in dieser Größenordnung wird für alle Beteiligten teuer, wobei erfahrungsgemäß die Anwälte als eigentliche Gewinner aus dem Verfahren hervorgehen.
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