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Rechtsanwalt Oliver Langer sieht in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf das mögliche Ende für die bei eBay leider üblichen Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. In der fraglichen Entscheidung hat das Gericht den Streitwert von zuerst 15.000 Euro auf schließlich 900 Euro gesenkt.

Damit sinkt das Kostenrisiko für die Abgemahnten beträchtlich. Und der Ertrag für die Anwälte, die sich für Serienabmahnungen zur Verfügung stellen, ebenfalls.

Langer setzt seine Hoffnung wohl in erster Linie auf die Begründung des OLG, wonach es in der Praxis nicht sehr häufig vorkommt, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Widerrufsbelehrung für das Angebot eines bestimmten Händlers entscheidet. Amtsgerichte und Landesgerichte könnten dieser Argumentation folgen und ebenfalls die Streitwerte in solchen Verfahren senken.

Womit der unbestreitbar vorhandene wirtschaftliche Anreiz zu solchen Abmahnungen verloren geht. Im Fall des Düsseldorfer Urteils sanken die Kosten einer Verfügung beispielsweise von fast 800 Euro auf gerade noch 100 Euro.

Doch die Gerichte können sich dieser Sicht anschließen, müssen es aber nicht. Und es ist sicher nicht der erste Fall, bei dem der - oft von den Klägern überhöht eingeschätzte - Streitwert gesenkt wird. Ob das Urteil des OLG wirklich die Trendwende bringt, bleibt also abzuwarten.



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