Maßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL
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21. August 2007
Der 42 Jahre alte Programmierer John Stottlemire aus Kalifornien steht vor beträchtlichen Schwierigkeiten, ihm wird vorgeworfen, eine Software zur Umgehung eines Kopierschutzes verbreitet zu haben. Und er hat Anleitungen veröffentlicht, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden kann. Dazu mussten die Benutzer lediglich einige Daten von ihrem eigenen Rechner löschen.
Gerade wegen dieses letzten Vorwurfs stellt sich die Frage, ob es wirklich eine Verletzung des US-Urheberrechts (DMCA) sein kann, wenn jemand den Benutzern beschreibt, wo welche Daten zu löschen sind. Und die Beantwortung dieser Frage ist nicht besonders leicht.
Die Klage wurde von Coupons.com beantragt. Einem Unternehmen, das im Auftrag verschiedenster Firmen Rabatt-Coupons zum Ausdrucken anbietet. Der Ausdruck erfolgt mit Hilfe einer proprietären Software des Unternehmens, womit die Ausdrucke pro Produkt und Anwender auf eine bestimmte Zahl reduziert wird.
Sonst müssten die Kunden des Unternehmens ja fürchten, dass sich ihre Werbeaktionen zu einem kostspieligen Geschenk entwickeln. Doch Stottlemire, der selbst gerne für Coupons.com gearbeitet hätte, fand eine Schwachstelle in diesem System. Das von der Software genutztes Identifizierungsverfahren kann durch das Löschen eines Identifikators umgangen werden. Dann ist es möglich, beliebig viele Coupons der einzelnen Unternehmen auszudrucken.
Auf Grundlage dieser Entdeckung entwickelte er eine Software, mit der dieser Kopierschutz umgangen werden kann. Mit dieser Software alleine dürfte er sich höchstwahrscheinlich im Sinne des Gesetzes schuldig gemacht haben. Doch die gleichzeitig gelieferte Beschreibung zur händischen Entfernung des Kopierschutzes macht den ganzen Fall komplizierter.
Denn ähnlich wie das deutsche beziehungsweise europäische Recht schränkt auch der DMCA seine Strafandrohungen auf "wirksame technische Maßnahmen" ein. So kam es beispielsweise, dass im Mai ein finnisches Gericht eine Umgehung des DVD-Kopierschutzes CSS straffrei stellte. Das Gericht sah in dem Verfahren keine wirksame technische Maßnahme mehr, nachdem Methoden zur Umgehung vielfach erhältlich sind.
Im Fall der Coupon-Klage könnte eine ähnliche Argumentation zum Tragen kommen. Denn ein Kopierschutz, der schon durch das einfache Löschen einer Datei umgehbar ist, kann kaum als Wirksam bezeichnet werden. Doch trotz der Parallelen zwischen beiden Rechtssystemen ist der Ausgang des US-Verfahrens nicht vorhersehbar.
Das zeigen schon die im Wired-Artikel zitierten Experten. Die sprechen im Zusammenhang mit der Löschanweisung nicht nur von Wissensvermittlung. Die Weitergabe der Information wird auch als Bereitstellung von Technologie bezeichnet.
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