Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
24. August 2007
Posted in Internet News
Wenn man denkt, man hat schon alle nur denkbaren Abmahngründe Deutschlands gesehen, kommt das: Die Gebühreneinzugszentrale GEZ mahnt die Berliner akademie.de wegen "irreführender und falscher Begriffsverwendung" ab. Es geht um Begriffe und Satzteile wie "GEZ-Gebühren", "GEZ für PC zahlen", "GEZ-frei", GEZ-Gebührenpflicht und "GEZ-Rundfunkgebühr".
Der Hintergrund dieser Abmahnung wird schnell klar. Wie es es in dem GEZ-Schreiben - pardon, dem Schreiben der Gesetzlichen Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - heißt, geht es in erster Linie um die Nutzung "nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
Die GEZ fürchtet also um ihr Image, auch wenn es da nicht mehr viel zu fürchten gibt. Und es geht womöglich auch darum, eine unliebsame Informationsquelle trocken zu legen. Denn die akademie.de hat in der Vergangenheit unter anderem Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder bei Fragen zur Gebührenpflicht für Internet-PCs helfen sollten.
Damit ist es nun erst einmal vorbei. Alle Schreiben und Texte zum Thema GEZ wurden vorläufig entfernt und die akademie.de erklärt sich stattdessen zur "G€Z-freien Zone".
Die Rechtlage soll aber auch geklärt werden, und das ist gut so. Denn es wäre ein weiterer Abstieg der deutschen Streitkultur, wenn man zur Kritik an der Gebühreneinzugszentrale dazu gezwungen wäre, den Schalter auf die Position "dröges amtsdeutsch" umzulegen. Zumal die Verständlichkeit darunter leiden würde.
Denn was ein GEZ-Fahnder ist, weiß jeder. Den "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten" könnte man dagegen leicht mit etwas Sinnvolleren und Wünschenswerteren verwechseln.
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