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31. August 2007
Posted in Internet News
Laut einer vielfach übernommenen Darstellung der Berliner Zeitung gehen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Online-Durchsuchung von Computern "deutlich weiter als bisher bekannt". Durchsuchungen dieser sollen demnach auch ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden dürfen.
Erst wenn innerhalb von drei Tagen (!) keine richterliche Genehmigung eingeholt werden konnte, muss die Maßnahme abgebrochen werden. Wobei dann offenbar noch nicht einmal die erhaltenen Informationen gelöscht werden müssen.
Missbrauch und Willkür werden damit Tür und Tor geöffnet, was auch nicht durch Darstellungen des BKA abgeschwächt werden kann, wonach es "maximal zehn" Online-Durchsuchungen pro Jahr geben wird. Schließlich sollten sich für diese maximal zehn Anlässe jeweils "in Zeit" eine richterliche Genehmigung beschaffen lassen. Bei Gefahr im Verzug dürften die bisherigen Regelungen zur Eilzuständigkeit der Situation auch gerecht werden
Auch ansonsten sollen dem BKA weiter gehende Befugnisse für die so genannte "Vorfeldaufklärung" bei der Terrorbekämpfung eingeräumt werden. Wobei diese Informationssammlung sogar Menschen betreffen kann, gegen die kein konkreter Verdacht vorliegt.Wie es der Kommentar der Zeitung ausdrückt, wird so das Bundeskriminalamt "zu einer staatlichen Ausspitzelungsbehörde mit Geheimdienstcharakter". Man muss sich fragen, ob die "Sicherheitszone Deutschland" dann noch der Staat ist, den sich ein Bürger wünscht.
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